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Technische Regel

OIB Richtlinie 3

Issue date: 2015 03

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Alle in dieser Richtlinie angeführten Maße verstehen sich als Fertigmaße nach Vollendung der Bauführung. Können entsprechend dem Stand der Technik gemäß den einschlägigen...
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Alle in dieser Richtlinie angeführten Maße verstehen sich als Fertigmaße nach Vollendung der Bauführung. Können entsprechend dem Stand der Technik gemäß den einschlägigen Regelwerken Toleranzen angewendet werden, so ist deren Berücksichtigung nur für die Ausführung, nicht jedoch für die Planung zulässig. Von den Anforderungen dieser OIB-Richtlinie kann entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinie erreicht wird.
OIB Richtlinie 3
2019 04
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - OIB-330.3-007/19
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OIB Richtlinie 3
2015 03
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OIB Richtlinie 3
Issue date : 2019 04
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - OIB-330.3-007/19