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ÖNORM B 3323

Ausgabedatum: 1997 06 01

Traß für Bauzwecke

Diese ÖNORM enthält Anforderungen an Traß für Bauzwecke sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Traß im Sinne dieser ÖNORM ist ein natürliches Umwandlungsprodukt vulkanische...
ZURÜCKGEZOGEN: 2012 02 15
Diese ÖNORM enthält Anforderungen an Traß für Bauzwecke sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Traß im Sinne dieser ÖNORM ist ein natürliches Umwandlungsprodukt vulkanischen Ursprungs, das chemisch überwiegend aus Siliciumdioxid- und Aluminiumoxid-Verbindungen besteht. Traß ist kein selbständiges Bindemittel, seine hydraulischen Eigenschaften werden erst in Verbindung mit Kalk oder kalkabspaltenden Bindemitteln wie Portlandzement wirksam. Nach Aufbereitungsart unterscheidet man: - Rohtraß (vorgebrochen auf max. 20 mm) - gemahlener Traß, getrocknet. Trass wird für die Erzeugung von Baukalken verwendet. Gemahlener Traß findet Anwendung als Zusatzstoff für Beton sowie für kalk- und/oder zementhältige Mörtel.
ÖNORM B 3323
2012 02 15
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