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Norm
ÖNORM B 3323
Ausgabedatum: 2012 02 15
Trass für Bauzwecke
Diese ÖNORM enthält Anforderungen an Traß für Bauzwecke sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Traß im Sinne dieser ÖNORM ist ein natürliches Umwandlungsprodukt vulkanische...
ZURÜCKGEZOGEN: 2022 03 01
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 8 Seiten
Sprache:
Deutsch
Standards mitgestalten:
Diese ÖNORM enthält Anforderungen an Traß für Bauzwecke sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Traß im Sinne dieser ÖNORM ist ein natürliches Umwandlungsprodukt vulkanischen Ursprungs, das chemisch überwiegend aus Siliciumdioxid- und Aluminiumoxid-Verbindungen besteht. Traß ist kein selbständiges Bindemittel, seine hydraulischen Eigenschaften werden erst in Verbindung mit Kalk oder kalkabspaltenden Bindemitteln wie Portlandzement wirksam. Nach Aufbereitungsart unterscheidet man: - Rohtraß (vorgebrochen auf max. 20 mm) - gemahlener Traß, getrocknet. Trass wird für die Erzeugung von Baukalken verwendet. Gemahlener Traß findet Anwendung als Zusatzstoff für Beton sowie für kalk- und/oder zementhältige Mörtel.
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