NormG 2016

Das Normengesetz 2016 trat mit 1. Jänner 2018 in vollem Umfang in Kraft und regelt

  1. die Voraussetzungen zur Erteilung der Befugnis für eine Normungsorganisation gemäß § 2 Z 4;
  2. die Verfahrensbestimmungen, Aufgaben und Pflichten der Normungsorganisation;
  3.  die Erfordernisse in Bezug auf die Bestellung des Normungsbeirates und der Schlichtungsorgane sowie
  4. die Aufsicht über die Normungsorganisation.

Datenbank gemäß § 8 (3) NORMG 2016

§ 8 des NormG 2016 sieht vor, dass die Normungsorganisation eine Datenbank zu führen hat, in der alle nationalen Normen angeführt sind sowie alle Normen, die durch österreichische Gesetze oder Verordnungen verbindlich erklärt wurden.

Auszug aus dem NormG 2016

§ 8. (3) Die Normungsorganisation hat eine Datenbank zu führen, in der

1. alle nationalen Normen sowie
2. alle durch österreichische Gesetze oder Verordnungen verbindlich erklärten Normen angeführt sind.

§ 8. (4) In der Datenbank sind bei allen Normen jedenfalls folgende Merkmale anzuführen:

1. Der vollständige Titel;
2. die Nummer;
3. eine Zusammenfassung des Inhalts;
4. der Status der Norm;
5. die Information, ob es sich bei der Norm um ein rein österreichisches, europäisches oder internationales Normungsvorhaben handelt und bei rein österreichischen Normungsvorhaben zusätzlich der Antragsteller;
6. bei einer aktuellen Norm, ob sie neu herausgegeben, in einer bestimmten Fassung überarbeitet oder gerade in Überarbeitung befindlich ist;
7. welchem Fachkomitee das Normungsvorhaben zugeordnet ist;
8. das Datum des Inkrafttretens und das Datum der Veröffentlichung der Norm.

Alle neu in Arbeit befindlichen Normen unterliegen den gleichen Anforderungen hinsichtlich der oben angeführten Informationen und sind in die Datenbank aufzunehmen.

§ 8. (5) Diese Datenbank ist auf dem aktuellen Stand zu halten und über das Internet kostenfrei zugänglich zu machen.

Hinweise zur Bedienung

Unter dem Menüpunkt "Alle ÖNORMEN" finden Sie rein österreichische ÖNORMEN (ÖNORM A bis Z), übernommene Europäische Normen (ÖNORM EN), übernommene Internationale Normen (ÖNORM ISO) sowie übernommene ausländische Normen (z. B. ÖNORM DIN).

Unter dem Menüpunkt "In Rechtstexten zitiert" finden Sie jene Normen, die in österreichischen Gesetzen und Verordnungen durch den Gesetzgeber genannt sind. Darunter fallen auch verbindlich erklärte Normen, die verpflichtend einzuhalten sind. Enthalten sind sowohl gültige Normen als auch solche, die nach der Nennung im Gesetzblatt zurückgezogen wurden.

Mit den Menüpunkten "Dokumententyp", "Fachgebiet" und "Herausgeber" können Sie Ihre Suche noch zusätzlich verfeinern und filtern.

Hinweis: Das Datum des Inkrafttretens und das Datum der Veröffentlichung der Norm ist ident.

Kostenlose Einsicht in ÖNORMEN gemäß § 8 (2) NORMG 2016

Austrian Standards bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich kostenlos über ÖNORMEN zu informieren:

In unserem Webshop können Sie rund um die Uhr ÖNORMEN recherchieren und sich eine Vorschau mit dem Anwendungsbereich anzeigen lassen.

Bei Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien, können Sie vor Ort zu den Öffnungszeiten Einsicht in alle ÖNORMEN nehmen.

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

In den Bundesländern gibt es Informationsstellen, bei denen Sie Einsicht in alle ÖNORMEN nehmen können. Eine Übersicht der Informationsstellen finden Sie in unserem Flugblatt (PDF – 0.4mb).

 

Schlichtungsstelle

Gemäß NormG 2016 hat Austrian Standards International eine Schlichtungsstelle einzurichten, die auf Antrag angerufen werden kann.

Tätigkeitsbericht

Gemäß § 4 (5) NormG 2016 veröffentlicht Austrian Standards International jährlich einen Tätigkeitsbericht. Diesen finden Sie auf der Informationsseite über Austrian Standards International.