Schlichtungsstelle
Austrian Standards International ist gemäß NormG 2016 verpflichtet, eine Schlichtungsstelle einzurichten, die auf Antrag angerufen werden kann. Der Schlichtungsstelle obliegt es, Entscheidungen von Austrian Standards International in folgenden Angelegenheiten zu überprüfen:
- Ablehnung oder Aufnahme eines Normungsantrags
- Ablehnung der Aufnahme eines Teilnehmenden
- Ablehnung der Berücksichtigung einer Stellungnahme
- Enthebung eines Teilnehmenden oder einer/eines Komitee-Vorsitzenden
- Gründung oder Auflösung eines Komitees auf Antrag interessierter Kreise
- Ausgewogenheit der Zusammensetzung eines Komitees
Die Mitglieder der Schlichtungsstelle nehmen ihre Aufgabe unparteiisch wahr. Die Mitglieder (Funktionsperiode 2024 – 2026) sind:
Dr. Annemarie Mille
Mag. Dr. Alexander Mickel
Dr. Adriane Kaufmann
Dipl.-Ing. Stefan Liebert
Mag. Hagen Pleile
Mag. Christoph Tanzer
Dr. Theodor Taurer, LL.M. MBA
Die Aufgaben und Ziele der Schlichtungsstelle sind in folgenden Dokumenten geregelt:
- Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 - NormG 2016) - §§ 12 und 13
- Geschäftsordnung 2022 Entwicklung von ÖNORMEN und Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung - Punkt 13 (PDF – 1.5mb)
- Verfahrensordnung für die Schlichtungsstelle (PDF – 0.8mb)
Die Verfahrensordnung wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Wichtig für Ihren Antrag an die Schlichtungsstelle
- Jeder Antrag muss über das Online-Formular auf dieser Seite eingebracht werden.
- Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus – alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
- Der Antrag muss in den Fällen von Punkt 1.1. Z 1-5 der Verfahrensordnung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der angefochtenen Entscheidung gestellt werden.
- Legen Sie dar, dass Sie den Antrag rechtzeitig einbringen (siehe Punkt 2.2 der Verfahrensordnung: Einleitung des Verfahrens).
- Nennen Sie im Antrag (DOCX - 0.8mb) Ihr Begehren einschließlich der Gründe, warum Sie Ihre Interessen in Angelegenheiten gemäß Punkt 1.1 Z 1-6 als beeinträchtigt erachten, und führen Sie die erforderlichen Beweise an.
- Laden Sie den ausgefüllten Antrag über das Online-Formular hoch.
- Beachten Sie bitte, dass für jeden Antrag an die Schlichtungsstelle eine Einreichgebühr von EUR 100 (exkl. USt.) zu entrichten ist. Die Einreichgebühr kann nicht erstattet werden.
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Antrag an die Schlichtungsstelle
Die Daten des Online-Formulars werden von der Schlichtungsstelle behandelt.