Schlichtungsstelle

Austrian Standards International ist gemäß NormG 2016 verpflichtet, eine Schlichtungsstelle einzurichten, die auf Antrag angerufen werden kann. Der Schlichtungsstelle obliegt es, Entscheidungen von Austrian Standards International in folgenden Angelegenheiten zu überprüfen:

  • Ablehnung oder Aufnahme eines Normungsantrags
  • Ablehnung der Aufnahme eines Teilnehmenden
  • Ablehnung der Berücksichtigung einer Stellungnahme
  • Enthebung eines Teilnehmenden oder einer/eines Komitee-Vorsitzenden
  • Gründung oder Auflösung eines Komitees auf Antrag interessierter Kreise
  • Ausgewogenheit der Zusammensetzung eines Komitees

Die Mitglieder der Schlichtungsstelle nehmen ihre Aufgabe unparteiisch wahr. Die Mitglieder (Funktionsperiode 2024 – 2026) sind:

Vorsitz

Dr. Annemarie Mille

Referentin in der WKÖ, Abteilung Rechtspolitik
Stellvertreter

Mag. Dr. Alexander Mickel

Stellvertreter Leiter der Abteilung Vergaberecht, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Beisitzerin

Dr. Adriane Kaufmann

Referentin in der WKÖ, Abteilung Umwelt- und Energiepolitik
Beisitzer

Dipl.-Ing. Stefan Liebert

Kaufmännischer Leiter der Österreichischen Energieagentur – Austrian Energy Agency
Beisitzer

Mag. Hagen Pleile

Stellvertretender Geschäftsführer in der WKÖ, Bundessparte Industrie
Beisitzer

Mag. Christoph Tanzer

Leitung Recht und Verwaltung, Kammer der ZiviltechnikerInnen | ArchitektInnen und IngenieurInnen Wien, Niederösterreich und Burgenland
Beisitzer

Dr. Theodor Taurer, LL.M. MBA

Referent in der WKÖ, Abteilung Rechtspolitik

Die Aufgaben und Ziele der Schlichtungsstelle sind in folgenden Dokumenten geregelt:

Die Verfahrensordnung wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

 

Wichtig für Ihren Antrag an die Schlichtungsstelle

  • Jeder Antrag muss über das Online-Formular auf dieser Seite eingebracht werden.
  • Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus – alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
  • Der Antrag muss in den Fällen von Punkt 1.1. Z 1-5 der Verfahrensordnung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der angefochtenen Entscheidung gestellt werden.
  • Legen Sie dar, dass Sie den Antrag rechtzeitig einbringen (siehe Punkt 2.2 der Verfahrensordnung: Einleitung des Verfahrens).
  • Nennen Sie im Antrag (DOCX -  0.8mb) Ihr Begehren einschließlich der Gründe, warum Sie Ihre Interessen in Angelegenheiten gemäß Punkt 1.1 Z 1-6 als beeinträchtigt erachten, und führen Sie die erforderlichen Beweise an.
  • Laden Sie den ausgefüllten Antrag über das Online-Formular hoch.
  • Beachten Sie bitte, dass für jeden Antrag an die Schlichtungsstelle eine Einreichgebühr von EUR 100 (exkl. USt.) zu entrichten ist. Die Einreichgebühr kann nicht erstattet werden.

Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Austrian Standards

Antrag an die Schlichtungsstelle

Die Daten des Online-Formulars werden von der Schlichtungsstelle behandelt.