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Technische Regel

ÖWAV RB 6 Teil 1

Issue date: 1998

Fremdüberwachung von biologischen Abwasserreinigungsanlagen - Teil 1: Fremdüberwachung gemäß 1. AEV für kommunales Abwasser

Abwasserreinigungsanlagen können ihren Zweck nur dann voll erfüllen, wenn sie fachkundig und gewissenhaft betrieben sowie laufend gewartet und instandgehalten werden. Zur...
Publisher:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Paper | 32 Pages
Language:
German
Abwasserreinigungsanlagen können ihren Zweck nur dann voll erfüllen, wenn sie fachkundig und gewissenhaft betrieben sowie laufend gewartet und instandgehalten werden. Zur fachlich richtigen Betriebsführung ist unter anderem auch die regelmäßige Messung einer Reihe von Betriebsparametern erforderlich, sowohl um den Reinigungsprozeß zu überwachen und die Reinigungswirkung zu prüfen, als auch um die Betriebskosten zu optimieren. Die regelmäßige chemische, physikalische und biologische Überwachung der Anlagen ermöglicht es zudem, den Kläranlagenbetrieb zu optimieren und erforderliche Sanierungsmaßnahmen bestmöglich dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Durch die WRG-Novelle 1990 sowie die darauf basierenden Emissionsverordnungen wurden die Mindestanforderungen (Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade) vonAbwasserreinigungsanlagen österreichweit gesetzlich festgelegt. Weiters wird auch die Durchführung einer entsprechenden Fremdüberwachung gesetzlich vorgeschrieben. In der 1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser vom 7.5.1996 wurden nunmehr auch Mindestanforderungen für den Umfang und die Häufigkeit dieser Überwachungen festgelegt.