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Technische Regel

ÖVGW GW 30

Ausgabedatum: 2002 02

Qualitätsmarke Produkte Gas & Wasser - Bedingungen für das Verfahren der Zuerkennung der Qualitätsmarke der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) aufgrund von Prüfungen von Erzeugnissen, die in der Gas- und Wasserversorgung Verwendung finden

Die ÖVGW ist als Zertifizierungsstelle für Produkte im Gas- und Trinkwasserversorgungsbereich akkreditiert (BGBl. II Nr. 481/1999). Das Recht zur Führung der ÖVGW-Qualitä...
ZURÜCKGEZOGEN: 2007 06 01
Die ÖVGW ist als Zertifizierungsstelle für Produkte im Gas- und Trinkwasserversorgungsbereich akkreditiert (BGBl. II Nr. 481/1999). Das Recht zur Führung der ÖVGW-Qualitätsmarke wird mittels Zertifikaten erteilt. Die Qualitätsmarke Wasser der ÖVGW kann als Qualitätszeichen für Erzeugnisse, die in derWasserversorgung Verwendung finden, zuerkannt werden. Sie wird zuerkannt, um anzuzeigen, dass diese Erzeugnisse über die Normkonformität hinaus in bezug auf Konstruktion und Ausführung, insbesondere hygienische Eignung, Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit und gebrauchsgerechte Handhabung, sowie den im Zusammenhang mit den Produkten stehenden Leistungen gemäß ÖVGW-Richtlinien in allen Teilen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Die Qualitätsmarke Gas der ÖVGW kann als Qualitätszeichen für Gasgeräte (Gasverbrauchseinrichtungen), die mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 "Erdgas in Österreich", und/oder mit Flüssiggas betrieben werden, für deren Armaturen und Bauteile, für Teile von Gasleitungen und von Gasinstallationen und für dazu verwendete Materialien zuerkanntwerden. Sie wird zuerkannt, um anzuzeigen, dass diese Erzeugnisse über die Normkonformität hinaus in bezug auf Konstruktion und Ausführung, insbesondere Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit, wirtschaftliche Energieausnützung und gebrauchsgerechte Handhabung in allen Teilen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
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