Jetzt auswählen und bestellen
101,43 €
exkl. USt.
In den Warenkorb
Technische Regel
ÖVGW G 96
Ausgabedatum: 2017 02
CNG (Compressed Natural Gas) - Betankungsgeräte - Aufstellung, Anschluss und Betrieb von CNG-Betankungsgeräten für CNG-betriebene Fahrzeuge
Die Richtlinie G 96 gilt für CNG-Betankungsgeräte zur Betankung von CNG-betriebenen Fahrzeugen mit Brenngasen gemäß ÖVGW Richtlinie G 311), unabhängig von der Nutzung (pr...
Gültig
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 12 Seiten
Sprache:
Deutsch
ICS
Die Richtlinie G 96 gilt für CNG-Betankungsgeräte zur Betankung von CNG-betriebenen Fahrzeugen mit Brenngasen gemäß ÖVGW Richtlinie G 311), unabhängig von der Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich) der CNG-Betankungsgeräte.
Diese Richtlinie gilt für die Aufstellung, den Anschluss und den Betrieb von CNG-Betankungsgeräten, die folgende Grenzwerte aufweisen:
- höchst zulässiger Füllungs- und maximal zulässiger Betriebsdruck: 200 bar (20 MPa) bei 15°C Gastemperatur
- max. Volumenstrom: < 15 Nm3/h (Normzustand)
- max. Eingangsdruck < 5 bar (0,5 MPa)
Im Sinne dieser Richtlinie muss das CNG-Betankungsgerät das Fahrzeug direkt befüllen, wobei der Betankungsvorgang sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum (z.B. mehrere Stunden; "slow fill") erstreckt. Die Zwischenschaltung eines Gasspeichers ist nicht zulässig. Alle CNG-Betankungseinrichtungen mit Gasspeicher fallen unabhängig von Ihrer maximalen Fördermenge (Volumenstrom) in den Anwendungsbereich der ÖVGW Richtlinie G 97.
Anderslautende gesetzliche Bestimmungen und bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.
ÖVGW G 96
2017 02
CNG (Compressed Natural Gas) - Betankungsgeräte - Aufstellung, Anschluss und Betrieb von CNG-Betanku...
Technische Regel
↖