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Technische Regel
ÖVGW G 79
Ausgabedatum: 2000 02
Gasodorierung
Das Anliegen der österreichischen Gasversorgungsunternehmen hat die ÖVGW veranlasst, eine Richtlinie über "Gasodorierung", die auf österreichische Verhältnisse abgestimmt...
ZURÜCKGEZOGEN: 2005 03 01
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 9 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
ICS
Das Anliegen der österreichischen Gasversorgungsunternehmen hat die ÖVGW veranlasst, eine Richtlinie über "Gasodorierung", die auf österreichische Verhältnisse abgestimmt ist, zu erstellen. Diese Richtlinie soll vor allem den Betreibern von Odoriereinrichtungen dienen. Es wurde dabei bewusst auf die komplexen chemischen Zusammensetzungen der Odoriermittel nicht eingegangen, sondern der Schwerpunkt auf Anforderungen und Betrieb gelegt. Da in der ÖVGW-Richtlinie G 78 "Überwachung und Wartung von Gasdruckregelanlagen" nur sehr global die Überwachung, Kontrolle und Wartung von Odoriereinrichtungen beschrieben ist, wurde auch dieses Thema ausführlich behandelt, wobei langjährige Erfahrungen und der gegenwärtige Stand der Technik Berücksichtigung fanden. Diese Richtlinie gilt für die Odorierung von Gasen der 2. Gasfamilie gemäß ÖNORM EN 437 welche von Gasversorgungsunternehmen vorwiegend an Haushaltskunden abgegeben werden. Dabei ist es unwesentlich, ob das Gasversorgungsunternehmen die Odorierung bereits im Hochdruckleitungsnetz oder im eigentlichen Verteilnetz durchführt.
ÖVGW G E530
2015 06
Odorieranlagen - Spezielle Anforderungen für Planung, Errichtung und Erstprüfung
Technische Regel