Jetzt auswählen und bestellen
20,16 €
exkl. USt.
In den Warenkorb
Technische Regel

ÖVGW F G51

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Gasmessung

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G51 gilt für die Planung und Errichtung von Balgengaszählern und statischen Gaszählern (z. B. Ultraschallzählern, mikrothermischen Zählern) bis zu einer max. Belastung von 40 m³/h. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegenden Richtlinien nicht berührt.
ÖVGW F G51
2019 06
Flüssiggasanlagen - Gasmessung
Technische Regel
ÖVGW G 2
2011 06
Technische Regeln Flüssiggas (ÖVGW TR-Flüssiggas)
Technische Regel
ÖVGW G 7
2005 11
Flüssiggas-Leitungsanlagen - Leitungsanlagen für Flüssiggas mit Betriebsdrücken über 500 mbar bis ei...
Technische Regel
ÖVGW G 2
2002 11
Technische Regeln Flüssiggas (ÖVGW TR-Flüssiggas)
Technische Regel
ÖVGW G 2-1
1991 10
ÖVGW-TR Flüssiggas 1991; Technische Richtlinie für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung...
Technische Regel
ÖVGW G 2
1968
Technische Richtlinien für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Flüssiggasanlagen ...
Technische Regel
Historie aufklappen