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Technische Regel

ÖVGW F G32

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Aufstellbedingungen für Gasgeräte und Gasmotoren

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G32 ist für die Aufstellung und den Anschluss von Gasgeräten und Gasmotoren gemäß ÖVGW-Richtlinie F G31 an die Verbrauchsleitung in Flüssiggasanlagen anzuwenden damit sie ordnungsgemäß betrieben werden können. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegenden Richtlinien nicht berührt.
ÖVGW F G32
2019 06
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