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Technische Regel

ÖVE EN 1-4(§ 49)

Ausgabedatum: 1996 03

Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Besondere Anlagen - § 49: Baderäume, Duschbecken, Schwimmbecken- und Saunaanlagen

Diese Bestimmungen verfolgen in erster Linie das Ziel, Personen, die baden oder duschen, vor den Auswirkungen gefährlicher Berührungsspannungen zu schützen; in zweiter Li...
ZURÜCKGEZOGEN: 2019 01 01
Diese Bestimmungen verfolgen in erster Linie das Ziel, Personen, die baden oder duschen, vor den Auswirkungen gefährlicher Berührungsspannungen zu schützen; in zweiter Linie wird dabei auch ein Schutz von Sachwerten angestrebt. Zur Erreichung dieser Schutzziele sind für Baderäume und Duschecken Schutzbereiche festgelegt. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel innerhalb dieser Schutzbereiche sowie in den angrenzenden Wänden bis zu einer Tiefe von 5 cm gelten besondere, verschärfte Bestimmungen.
OVE E 8101
2019 01 01
Elektrische Niederspannungsanlagen
Norm
ÖVE EN 1-4(§ 49)
1996 03
Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Besond...
Technische Regel
ÖVE EN 1-4(§ 43 bis § 50)
1980 10 01
Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Anlage...
Technische Regel
Technische Regel
ÖVE EN 60742
Ausgabedatum : 1995 06
Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren - Anforderungen
Technische Regel
ÖVE EN 60742
Ausgabedatum : 1995 06
Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren - Anforderungen
Norm
OVE E 8101
Ausgabedatum : 2019 01 01
Elektrische Niederspannungsanlagen