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Technische Regel
ÖVE EN 1-4(§ 49)
Ausgabedatum: 1996 03
Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Besondere Anlagen - § 49: Baderäume, Duschbecken, Schwimmbecken- und Saunaanlagen
Diese Bestimmungen verfolgen in erster Linie das Ziel, Personen, die baden oder duschen, vor den Auswirkungen gefährlicher Berührungsspannungen zu schützen; in zweiter Li...
ZURÜCKGEZOGEN: 2019 01 01
Herausgeber:
Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Format:
Digital | 20 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
ICS
Diese Bestimmungen verfolgen in erster Linie das Ziel, Personen, die baden oder duschen, vor den Auswirkungen gefährlicher Berührungsspannungen zu schützen; in zweiter Linie wird dabei auch ein Schutz von Sachwerten angestrebt. Zur Erreichung dieser Schutzziele sind für Baderäume und Duschecken Schutzbereiche festgelegt. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel innerhalb dieser Schutzbereiche sowie in den angrenzenden Wänden bis zu einer Tiefe von 5 cm gelten besondere, verschärfte Bestimmungen.
ÖVE EN 1-4(§ 49)
1996 03
Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Besond...
Technische Regel
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ÖVE EN 1-4(§ 43 bis § 50)
1980 10 01
Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V - Teil 4: Anlage...
Technische Regel
Technische Regel
Ausgabedatum :
1995 06
Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren - Anforderungen
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Ausgabedatum :
1995 06
Trenntransformatoren und Sicherheitstransformatoren - Anforderungen