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Technische Regel
ONR 192607
Ausgabedatum: 2001 07 01
Umgang mit radioaktiven Stoffen - Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle
Artikel 5 der Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates bestimmt, dass die Beseitigung von Materialien, die radioaktive Stoffe enthalten und aus einer genehmigungspflichtigen Tä...
ZURÜCKGEZOGEN: 2012 01 15
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 5 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
Artikel 5 der Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates bestimmt, dass die Beseitigung von Materialien, die radioaktive Stoffe enthalten und aus einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit stammen, ebenfalls der Genehmigungspflicht unterliegt. Eine der Voraussetzungen für die Erlangung der Genehmigung wird die Vorlage eines Entsorgungskonzeptes sein. In einer Reihe von ÖNORMEN sind einzelne Aspekte hierzu bereits enthalten, siehe zB ÖNORMEN S 2601, S 2606, S 5224, S 5226. Die ONR ist in jenen Betrieben anzuwenden, in denen mit radioaktiven Stoffen in bewilligungspflichtigem Umfang umgegangen wird und dabei radioaktiver Abfall entsteht.
ÖNORM S 2609
2012 01 15
Umgang mit radioaktiven Stoffen - Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle
Norm
ONR 192607
2001 07 01
Umgang mit radioaktiven Stoffen - Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle
Technische Regel
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Ausgabedatum :
2012 01 15
Umgang mit radioaktiven Stoffen - Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle