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Norm
ÖNORM V 2102
Ausgabedatum: 1997 11 01
Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen - Taktile Bodeninformationen
Diese ÖNORM ist bei der Kennzeichnung von Wegen mit taktilen Bodeninformationen für sehbehinderte und blinde Menschen anzuwenden. Taktile Bodeninformationen sind überall ...
ZURÜCKGEZOGEN: 2003 06 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 17 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
Diese ÖNORM ist bei der Kennzeichnung von Wegen mit taktilen Bodeninformationen für sehbehinderte und blinde Menschen anzuwenden. Taktile Bodeninformationen sind überall dort erforderlich, wo sehbehinderte und blinde Menschen mit den vorhandenen Anlagen und Baulichkeiten keine ihren Fähigkeiten zugängliche verläßliche Informationen erhalten, um unabhängige, selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidungen sicher treffen zu können. Auf Gehwegen sollten taktile Bodeninformationen nur als Orientierungshilfe bei komplexen Verkehrssituationen zum Einsatz kommen, zB bei Kreuzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und hohem Geräuschpegel, zur Überquerung großer weitläufiger Plätze, zur Verbindung von Verkehrsanlagen mit Bus-, Eisenbahn- und Straßenbahnhaltestellen oder Taxistandplätzen sowie dort, wo es nicht möglich ist, sich mit Hilfe natürlicher Leitlinien (zB Rasenkanten, Häusern) oder durch Schallreflexion zu orientieren.
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