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ÖNORM S 1100

Ausgabedatum: 2001 09 01

Anforderungen an die Ausbildung von geprüften Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten

Die ÖNORM legt Anforderungen an die Ausbildung von geprüften Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten fest. Diese Laseranwendungsarten sind medizinische...
ZURÜCKGEZOGEN: 2005 12 01
Die ÖNORM legt Anforderungen an die Ausbildung von geprüften Laserschutzbeauftragten für bestimmte Laseranwendungsarten fest. Diese Laseranwendungsarten sind medizinische und technisch-industrielle Laseranwendungen, Laseranwendungen in Forschung und Entwicklung, in den Bereichen Lichtwellenleiter und Telekommunikation, Low-Level-Laser-Therapie und Laser (Light)-Shows. Die Ausbildung als geprüfter Laserschutzbeauftragter für bestimmte Laseranwendungsarten gemäß dieser ÖNORM qualifiziert eine Person dazu, aus dem Fachwissen Gefährdungen durch Laser bei bestimmten Laseranwendungsarten abzuschätzen und zu beherrschen sowie die Verantwortung für die Überwachung der Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung für diese Laseranwendungsarten zu tragen.
ÖNORM S 1100-2
2011 10 15
Laserschutzbeauftragter - Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung
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2005 12 01
Laserschutzbeauftragter - Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung
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2001 09 01
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ÖNORM S 1100-2
Ausgabedatum : 2005 12 01
Laserschutzbeauftragter - Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung