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Norm

ÖNORM L 1090

Ausgabedatum: 2010 12 01

Chemische Bodenuntersuchungen - Extraktionsverfahren zur Bestimmung von "pflanzenverfügbarem" Bor

Diese ÖNORM dient der Extraktion von pflanzenverfügbarem Bor aus landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Sie wird angewandt, um jenen Anteil an Bor in Böden ...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Diese ÖNORM dient der Extraktion von pflanzenverfügbarem Bor aus landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Sie wird angewandt, um jenen Anteil an Bor in Böden zu bestimmen, der den Pflanzen in leicht aufnehmbarer Form zur Verfügung steht. Es gelangen dabei zwei in ihrem Extraktionsvermögen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung: der Heißwasserextrakt nach Berger-Truog stellt einen Parameter für den leicht löslichen Anteil dar, während der Acetatextrakt nach Baron zusätzlich stärker gebundene Anteile erfasst. Mit Zunahme des Tongehaltes im Boden steigt das Borbindungsvermögen. So wird besonders in schweren (tonreichen) Böden mit dem Acetatextrakt wesentlich mehr Bor extrahiert als mit dem Heißwasserextrakt. Die Bindung von Bor ist stark pH-abhängig und wird mit steigendem pH-Wert stärker. Diese ÖNORM ist unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der ÖNORM L 1053 anzuwenden. Eine weitere Methode der Bor-Extraktion stellt die Extraktion von Böden mit Calciumchlorid-DTPA-Lösung (CAT) gemäß ÖNORM L 1098 dar. Die Wahl der Methode richtet sich nach den Anforderungen des Auftraggebers und der Fragestellung.
ÖNORM L 1090
2010 12 01
Chemische Bodenuntersuchungen - Extraktionsverfahren zur Bestimmung von "pflanzenverfügbarem" Bor
Norm
ÖNORM L 1090
1999 04 01
Chemische Bodenuntersuchung - Bestimmung von "pflanzenverfügbarem" Bor
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