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Norm
ÖNORM EN 303-5
Ausgabedatum: 1999 07 01
Heizkessel - Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-Wärmeleistung bis 300 kW - Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
Diese Norm gilt für Heizkessel bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 300 kW, die ausschließlich für die Verfeuerung
von festen Brennstoffen bestimmt sind und nach den Fest...
ZURÜCKGEZOGEN: 2012 11 15
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 53 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Diese Norm gilt für Heizkessel bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 300 kW, die ausschließlich für die Verfeuerung
von festen Brennstoffen bestimmt sind und nach den Festlegungen des Kessel herstellers entweder mit Unterdruck
oder mit Überdruck im Brennraum betrieben werden.
Als feste Brennstoffe gemäß dieser Norm gelten:
(a) Biogene Brennstoffarten:
Naturbelassenes Brennholz in Form von:
A - Stückholz mit Wassergehalt w < 25 %;
B1 - Hackgut (maschinell zerkleinertes Holz mit und ohne Rinde, in der Regel bis zu einer Stücklänge
von 15 cm). Wassergehalt von w > 15 Y. bis < 35 %;
B2 - Hackgut wie B1, jedoch w > 35 %;
C - Preßlinge (ohne Bindemittel hergestellte Preßformen, z. 8. Briketts oder Pellets aus Holz und/oder
Rindenteilchen; zugelassen sind natüriiche Bindemittel, wie Melasse, pflanzliche Paraffine und Stärke);
D - Sägespäne, w > 20 % bis < 50 %;
(b) - fossile Brennstoffarten:
a - Steinkohle;
b - Braunkohle;
d - Anthrazit.
Die Heizkessel können mit Natutzug oder mit Gebläse betrieben werden.
Die Beschickung kann von Hand oder automatisch erfolgen.
Die Festlegungen dieser Norm gelten für Heizkessel, die auf einem anerkannten Kessel prüfstand zu prüfen sind.
Heizkessel nach dieser Norm sind für die Beheizung von zentralen Heizungsanlagen bestimmt, deren Wärmeträger
Wasser mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 100 "C ist und die mit einem maximalen zulässigen
Betriebsüberdruck von 6 bar betrieben werden können. Diese Norm gilt für Heizkessel mit einem eingebauten oder
einem angebauten Wassererwärmer (Speicher- oder Durchlaufwassererwärmer) nur für jene Bauteile des
Wasseretwärmers, die den Betriebsbedingungen des Heizkessels zwangsläufig unterworfen sind (Heizungsteil).
Die Norm gilt nicht für
- Zentral heizherde und andere Heizgeräte, welche keine minimalen Oberflächenverluste gemäß den
Anforderungen dieser Norm haben und die auch zur direkten Beheizung des Aufstellraumes konstruie (...abgekuerzt)
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Ausgabedatum :
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Pipe threads where pressure-tight joints are not made on the threads — Part 2: Verification by means of limit gauges
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Heizkessel - Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-Wärmeleistung bis 500 kW - Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 19.September 2000, mit der nähere Bestimmungen über den Einbau und den Betrieb von Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe, von Anlagen zur Lage