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Norm

ÖNORM EN 15316-4-5

Ausgabedatum: 2007 10 01

Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen - Teil 4-5: Wärmeerzeugungssysteme, Leistungsfähigkeit und Effizienz von Fernwärme- und großvolumigen Systemen

Diese ÖNORM ist Teil einer Reihe von Normen zur Berechnung und Bewertung der Energieeffizienz von Systemen. Dieser Teil der Norm legt ein Verfahren zur Bewertung der ener...
ZURÜCKGEZOGEN: 2017 12 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 24 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Standards mitgestalten:
Diese ÖNORM ist Teil einer Reihe von Normen zur Berechnung und Bewertung der Energieeffizienz von Systemen. Dieser Teil der Norm legt ein Verfahren zur Bewertung der energetischen Kennwerte von Fernwärme- und -kältesystemen fest und definiert die Systemgrenzen, die erforderlichen Eingaben, das Berechnungsverfahren und die sich ergebenden Ausgaben. Das Verfahren gilt für Fernwärme- und -Kältesysteme und für alle anderen Arten der gekoppelten Erzeugung von Wärme und/oder Kälte und/oder die Trinkwarmwasserbereitung. Primärenergie- und CO2-Einsparungen, die durch Fernwärmesysteme im Vergleich zu anderen Systemen erreicht werden können, werden nach prEN 15315 berechnet.
ÖNORM EN 15316-4-5
2017 12 01
Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungs...
Norm
ÖNORM EN 15316-4-5
2007 10 01
Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade de...
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ÖNORM EN ISO 12241
Ausgabedatum : 2008 11 01
Wärmedämmung an haus- und betriebstechnischen Anlagen - Berechnungsregeln (ISO 12241:2008)
Norm
ÖNORM EN 15316-4-5
Ausgabedatum : 2017 12 01
Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen - Teil 4-5: Fernwärme und Fernkälte, Modul M3-8-5, M4-8-5, M8-8-5, M11-8-5
Verordnung
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. August 2014 über die energetischen Anforderungen an Bauten sowie über Inhalt und Form des Energieausweises (Bautechnikverordnung-Energie – B