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Norm
ÖNORM EN 14961-5
Ausgabedatum: 2011 04 15
Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und klassen - Teil 5: Stückholz für nichtindustrielle Verwendung
Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und -spezifikationen für Stückholz für
nichtindustrielle Verwendung fest. Die vorliegende Europäisch...
ZURÜCKGEZOGEN: 2014 08 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 13 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und -spezifikationen für Stückholz für
nichtindustrielle Verwendung fest. Die vorliegende Europäische Norm umfasst nur Stückholz, das aus
folgenden Rohmaterialien hergestellt wurde (siehe EN 14961-1:2010, Tabelle 1):
- 1.1.1 Vollbäume ohne Wurzeln;
- 1.1.3 Stammholz;
- 1.1.4 Waldrestholz (dicke Zweige, Baumkronen usw.);
- 1.2.1 Chemisch unbehandelte Holzrückstände.
ÖNORM EN ISO 17225-5
2021 11 15
Biogene Festbrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 5: Klassifizierung von Stück...
Norm
ÖNORM EN ISO 17225-5
2014 08 01
Biogene Festbrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 5: Klassifizierung von Stück...
Norm
ÖNORM EN 14961-5
2011 04 15
Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und klassen - Teil 5: Stückholz für nichtindustrie...
Norm
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Norm
Ausgabedatum :
2009 12 01
Feste Biobrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes - Ofentrocknung - Teil 1: Gesamtgehalt an Wasser - Referenzverfahren
Norm
Ausgabedatum :
2009 12 15
Feste Biobrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes - Ofentrocknung - Teil 2: Gesamtgehalt an Wasser - Vereinfachtes Verfahren
Norm
Ausgabedatum :
2014 09 01
Biogene Festbrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (ISO 17225-1:2014)
Norm
Ausgabedatum :
2014 08 01
Biogene Festbrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 5: Klassifizierung von Stückholz (ISO 17225-5:2014)
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2014, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Block
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Reinigung von Abluft und