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ÖNORM EN 14726
Ausgabedatum: 2019 05 01
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bestimmung der chemischen Zusammensetzung von Aluminium und Aluminiumlegierungen durch optische Emissionsspektrometrie mit Funkenanregung
Dieses Dokument beschreibt die Kriterien und die Durchführung der Analyse von Aluminium und Aluminiumlegierungen mit der optischen Emissionsspektrometrie mit Funkenanregu...
Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 28 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
Dieses Dokument beschreibt die Kriterien und die Durchführung der Analyse von Aluminium und Aluminiumlegierungen mit der optischen Emissionsspektrometrie mit Funkenanregung (F-OES). Der Anwendungsbereich dieses Dokuments deckt Folgendes ab:
- Probenvorbereitung;
- Leitfaden für den Betrieb eines optischen Emissionsspektrometers (einschließlich Wartung);
- die Rückführbarkeit der Analysenergebnisse auf das Internationale Einheitensystem: Masse (kg);
- Beurteilung der Unsicherheit in Verbindung mit jedem Analyseergebnis.
Dieses Dokument bezieht sich auf Emissionsspektrometer mit simultaner Funkenanregung für die Analyse von Festproben.
Es gilt für die Bestimmung von Silicium, Eisen, Kupfer, Mangan, Magnesium, Chrom, Nickel, Zink, Titan, Bor, Gallium, Vanadium, Beryllium, Wismut, Calcium, Cadmium, Kobalt, Lithium, Natrium, Phosphor, Blei, Antimon, Zinn, Strontium und Zirconium in Aluminium und Aluminiumlegierungen.
Andere Elemente neben den oben aufgeführten dürfen analysiert werden, vorausgesetzt, dass:
a) geeignete Referenzmaterialien zur Verfügung stehen und
b) das Gerät entsprechend kalibriert und ausgestattet ist.
Für die Bestimmung von Quecksilber wird zum Zwecke der Erfüllung der Konformitätsanforderungen ein alternatives Verfahren mit einer Bestimmungsgrenze von < 0,000 1 % empfohlen, da dessen Bestimmung durch starke Eiseninterferenz bei 253,65 nm beeinträchtigt wird.
Das aus einem optischen Emissionsspektrometer mit Funkenanregung erhaltene Prüfergebnis betrifft in der Regel eine Menge von weniger als 1 mg je Brennfleck. Das Ergebnis kann sich auf die Laboranalysenprobe, die Schmelzcharge des Aluminiums oder der Aluminiumlegierung oder auf das Gussprodukt beziehen.
ÖNORM EN 14726
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