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Norm
ÖNORM EN 14181
Ausgabedatum: 2004 09 01
Emissionen aus stationären Quellen - Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen
Diese Norm beschreibt die Verfahren, die zur Erfüllung der Qualitätssicherung (QA) von automatischen Messeinrichtungen (AMS) anzuwenden sind, die an industriellen Anlagen...
ZURÜCKGEZOGEN: 2015 01 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 59 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Diese Norm beschreibt die Verfahren, die zur Erfüllung der Qualitätssicherung (QA) von automatischen Messeinrichtungen (AMS) anzuwenden sind, die an industriellen Anlagen zur Ermittlung der Abgasbestandteile und weiterer Kenngrößen des Abgases installiert sind. Die Norm enthält: ein Verfahren zur Ermittlung der Unsicherheit der Messwerte einer automatischen Messeinrichtung; - ein Verfahren für betriebsmäßige Arbeiten, die notwendig sind, um die geforderte Qualität der Messergebnisse sicherzustellen; - ein Verfahren zur jährlichen Funktionsprüfung der AMS. Die Ermittlung und der Einfluss der Unsicherheit, die durch das Datenerfassungssystem hervorgerufen wird, sind nicht Bestandteil dieser Norm.
ÖNORM EN 14181
2015 01 01
Emissionen aus stationären Quellen - Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen
Norm
ÖNORM EN 14181
2004 09 01
Emissionen aus stationären Quellen - Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen
Norm
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Norm
Ausgabedatum :
2003 01 01
Luftbeschaffenheit - Beurteilung der Eignung eines Messverfahrens durch Vergleich mit einer geforderten Messunsicherheit (ISO 14956:2002)
Norm
Ausgabedatum :
2015 01 01
Emissionen aus stationären Quellen - Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Messung der von Dampfkesselanlagen und Gasturbinen ausgehenden Emissionen in die Luft (Emissionsmessverordnung-Luft
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Abfallverbrennungsverordnung