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Norm
ÖNORM EN 12312-1
Ausgabedatum: 2024 08 15
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei bestimmungsgemäßem Gebr...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 32 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
ICS
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten, ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung. Es berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument ist anzuwenden für:
a) selbstfahrende Fluggasttreppen mit Fahrersitz oder stehender Fahrerposition mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (Kategorie A);
b) schleppbare Fluggasttreppen mit selbstfahrender Funktion beim Andocken mit Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h mit Fahrsteuerung am Boden, Fernsteuerung oder stehender Fahrerposition (Kategorie B);
c) schleppbare Treppen, mit manueller Positionierung, mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhenanpassung, Abstützungen (Kategorie C);
d) automatische Nachführeinrichtungen für Treppen, die für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen bestimmt sind.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Treppen, die für das Befahren des öffentlichen Verkehrsraums beabsichtigt sind.
Unter "kraftbetrieben" ist auch die in Federn oder hydraulischen Akkumulatoren o. ä. gespeicherte menschliche Arbeitskraft zu verstehen, deren gefährliche Wirkung nach Beendigung der menschlichen Tätigkeit, oder als unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten erzeugt werden oder weiter bestehen kann.
Zutreffende Abschnitte dieses Dokuments können auch als Grundlage für die Gestaltung von schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen.
Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen an Folgendes fest:
e) Personen, die aus dem Luftfahrzeug fallen, wenn sich die Fluggasttreppe nicht an ihrem Platz befindet;
f) Gefahren, die durch eine sich bewegende Treppe (Rolltreppe) entstehen;
g) Zugang zu Oberdecktüren des Luftfahrzeugs.
Es werden keine weiteren Anforderungen an Lärm und Schwingungen als die in EN 1915-3:2004+A1:2009 und EN 1915-4:2004+A1:2009 angegeben.
Dieses Dokument gilt nicht für Fluggasttreppen, die vor dem Datum der Veröffentlichung hergestellt wurden.
Wenn dieser Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1:2023, EN 1915-2:2001+A1:2009, EN 1915-3:2004+A1:2009 und EN 1915-4:2004+A1:2009 angewendet wird, legt er die Anforderungen an Fluggasttreppen fest.
ÖNORM EN 12312-1
2024 08 15
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen
Norm
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ÖNORM EN 12312-1
2013 03 01
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen
Norm
ÖNORM EN 12312-1
2009 06 15
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen
Norm
ÖNORM EN 12312-1
2002 01 01
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen
Norm
Norm
Ausgabedatum :
2016 12 12
Aircraft — Passenger doors interface requirements for connection of passenger boarding bridge or passenger transfer vehicle — Part 1: Main deck doors
Norm
Ausgabedatum :
2016 12 12
Aircraft — Passenger doors interface requirements for connection of passenger boarding bridge or passenger transfer vehicle — Part 2: Upper deck doors