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ÖNORM B 2310
Ausgabedatum: 2022 05 01
Fertighäuser - Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang
Diese ÖNORM legt Benennungen und Definitionen sowie den Mindestleistungsumfang der Ausbaustufen „Ausbauhaus“ (Stufe 1), „Belagsfertiges Haus“ (Stufe 2) und „Schlüsselfert...
Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 10 Seiten
Sprache:
Deutsch
Standards mitgestalten:
ICS
Diese ÖNORM legt Benennungen und Definitionen sowie den Mindestleistungsumfang der Ausbaustufen „Ausbauhaus“ (Stufe 1), „Belagsfertiges Haus“ (Stufe 2) und „Schlüsselfertiges Haus“ (Stufe 3) von Fertighausbauten fest, unabhängig von den dafür verwendeten Baustoffen, und zwar bei Wohngebäuden, Bürogebäuden, Kindergärten, Schulen, Mehrzweckhäusern und Gebäuden ähnlicher Nutzung.
Nicht unter diese ÖNORM fallen Bauwerke, die mit nichtgeschoßhohen, jedoch vorgefertigten einzelnen tragenden Bauelementen errichtet werden, wie z. B. Häuser aus Ziegel-, Porenbeton-, Hohlblock- bzw. Mantelsteinen oder Holzblockhaus-Bohlen. Ebenfalls nicht Gegenstand dieser ÖNORM sind Bauwerke, die nicht zumindest dem Mindestleistungsumfang der Stufe 1 „Ausbauhaus“ (gemäß Abschnitt 5) entsprechen.
ÖNORM B 2310
2022 05 01
Fertighäuser - Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang
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ÖNORM B 2310
2009 05 01
Fertighäuser - Benennungen und Definitionen sowie Mindestleistungsumfang
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