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In dieser Richtlinie werden Anforderungen an das Brandverhalten und an den Feuerwiderstand nach europäisch genormten Klassen gestellt. Diese Richtlinie gilt grundsätzlich für Gebäude. Für sonstige Bauwerke sind die Bestimmungen der Richtlinie sinngemäß anzuwenden. Für Gebäude mit gemischter Nutzung gelten die Anforderungen hinsichtlich Brandschutz für die einzelnen Nutzungsbereiche als erfüllt, wenn die für die jeweiligen Nutzungen anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinien eingehalten werden.
OIB Richtlinie 2
2019 04
Brandschutz - OIB-330.2-012/19
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
2011 12 01
Brandschutz
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
2007 04 25
Brandschutz
Technische Regel
Historie aufklappen
Technische Regel
ONR 22000
Ausgabedatum : 2004 12 01
Brandschutz in Hochhäusern
Norm
ÖNORM B 3806
Ausgabedatum : 2005 07 01
Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
Vornorm
ÖNORM B 3807
Ausgabedatum : 2002 12 01
Äquivalenztabellen - Übersetzung europäischer Klassen des Feuerwiderstandes von Bauprodukten (Bauteilen) in österreichische Brandwiderstandsklassen
Norm
ÖNORM B 3806
Ausgabedatum : 2005 07 01
Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
Vornorm
ÖNORM B 3807
Ausgabedatum : 2002 12 01
Äquivalenztabellen - Übersetzung europäischer Klassen des Feuerwiderstandes von Bauprodukten (Bauteilen) in österreichische Brandwiderstandsklassen
Technische Regel
ONR 22000
Ausgabedatum : 2004 12 01
Brandschutz in Hochhäusern
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
Ausgabedatum : 2011 12 01
Brandschutz