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Norm

DIN 38412-16

Ausgabedatum: 1985 12

Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung; Testverfahren mit Wasserorganismen (Gruppe L); Bestimmung des Chlorophyll-a-Gehaltes von Oberflächenwasser (L 16)

Die Norm beschreibt ein chemisches Analysenverfahren zur Bestimmung des Chlorophyll-a-Gehaltes in Oberflächenwasser. Der Parameter erlaubt es, bei biologischen Tests, z.B...
ZURÜCKGEZOGEN: 2019 12 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Deutsches Institut für Normung
Format:
Digital | 8 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch
Aktuell Gültig:
Die Norm beschreibt ein chemisches Analysenverfahren zur Bestimmung des Chlorophyll-a-Gehaltes in Oberflächenwasser. Der Parameter erlaubt es, bei biologischen Tests, z.B. zur Prüfung der Toxizität von Stoffen im Wasser, die Änderung der Algenbiomasse zu quantifizieren. Außerdem gibt der Parameter Aufschluß über den Trophiegrad eines Gewässers und über die Stoffwechselleistung des Phytoplanktons.*Zur Bestimmung wird eine Wasserprobe gefiltert, ein Extrakt aus dem Filterrückstand hergestellt und dieser mit einem Spektralphotometer gemessen. Als Ergebnis der Untersuchung ergibt sich die Massenkonzentration des Chlorophyll-a in µg/1.
DIN 38409-60
2019 12
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Summarische Wirkungs- un...
Norm
DIN 38412-16
1985 12
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung; Testverfahren mit Wassero...
Norm
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DIN 38409-60
Ausgabedatum : 2019 12
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen (Gruppe H) - Teil 60: Photometrische Bestimmung der Chlorophyll-a-Konzentration in Wasser (H 60)
Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Methodenvorschriften im Bereich Chemie für Abwasser, Oberflächengewässer und Grundwasser (Methodenverordnung Wasser – MV
Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Methodenverordnung Wasser geändert wird
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Überwachung des Zustandes von Gewässern (Gewässerzustandsüberwachungsverordnung - GZÜV)