K-Blätter
1. Was regelt die ÖNORM B 2061?
Die ÖNORM B 2061 regelt das Verfahren der Preisermittlung von Bauleistungen (gemäß ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2118) als Grundlage Ihres Angebotes. Sie:
- gibt Hinweise für den Aufbau der Kalkulation
- regelt die Darstellung der Preisermittlung mit Kalkulationsformblättern
- ist auch Grundlage für die Überprüfung der Angemessenheit der Preise im Sinne der ÖNORM A 2050 oder des BVergG 2018 .
Aktuell liegt die ÖNORM B 2061 in der Ausgabe 01.05.2020 vor.
2. Was sind K-Blätter?
Für die Angebotsprüfung im Preisangebotsverfahren wird die Vorlage (von Teilen) der Preisermittlung vom Auftraggeber oft bedungen, dafür sind Kalkulationsformblätter (K-Blätter) zu verwenden. Gemäß § 134 BVergG 2018 ist die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes nur solchen Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen. Die vertiefte Angebotsprüfung gemäß § 137 BVergG 2018 hat die Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Erklär- und Nachvollziehbarkeit zum Inhalt. Die in den Kalkulationsformblättern dargestellte Kalkulation liefern dazu die Grundlage.
Geltendmachung von Mehrkostenanforderungen
Bei der Geltendmachung von Mehrkostenforderungen auf Grund von Leistungsabweichungen bei der Ausführung von Bauleistungen (gemäß ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2118) hat die Ermittlung der neuen Preise auf Preisbasis des Vertrages und – soweit möglich – unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen. Preisgrundlagen des Vertrages legen die K-Blätter offen.
Muster der K-Blätter
Die Kalkulationsformblätter K2 bis K7 finden Sie im (normativen) Anhang A der ÖNORM B 2061.
Zum "händischen" Ausfüllen der K-Blätter zu ÖNORM B 2061 stehen Ihnen diese im Format PDF zur Verfügung.
Downloads
Für die Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen gemäß ÖNORM B 2111 enthält deren (normativer) Anhang A weitere Kalkulationsformblätter:
- K 8 Warenkorb – Festlegung
- K 8 A Warenkorb – Preisumrechnung
Relevante Standards
Weiterführende Informationen
- Die aktuellen Kollektivverträge erhalten Sie von Ihrer Standesvertretung bzw. auf der Website der WKO.
- Die wesentlichen Kalkulationsdaten für die Personalkostenberechnung (PDF – 0.5mb) entsprechend dem jeweiligen Kollektivvertrag sind von Ing. Christian Lang zusammengestellt.
- Musterberechnungen für die Personalnebenkosten mit der Möglichkeit der individuellen Anpassung stellt Univ.-Prof. Andreas Kropik zur Verfügung.
- Die Mittellohnpreiskalkulation für Baugewerbe und Bauindustrie demonstriert das Übungs- und Schulungsheft (PDF) (Ausgabe 2022 mit Hinweisen auf die ÖNORM B 2061:2020; PDF) der WKO – Geschäftsstelle Bau von Univ.-Prof. DI DR Andreas Kropik. Aktuelle Ausgaben finden sie auf der Themenseite der Geschäftsstelle Bau.
- Ein K3-Blatt-Kalkulationstool (Personalpreiskalkulation; Mittellohnpreiskalkulation; K3-Blatt und Regielohnpreise), verwendbar für alle Gewerbe, weil die Besonderheiten der einzelnen Kollektivverträge berücksichtigbar sind, stellt Univ.-Prof. Andreas Kropik zur Verfügung.
- Auf der Themenseite der Geschäftsstelle Bau (WKO) finden Sie weiters die Broschüre „Von der Kostenrechnung zu den Werten im K2-Blatt und K3-Blatt“ (PDF).
- Zur Kostenrechnung und Kalkulation von Bauleistungen, auch unter Berücksichtigung der ÖNORM B 2061:2020, hat Univ.-Prof. DI DR Andreas Kropik das Buch "Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061" verfasst.
- Den Zusammenhang und das Erstellen der Kalkulationsformblätter nach der ÖNORM B 2061:2020 beschreibt das Buch "Praktische Baukalkulation" von Wolkerstorfer und Lang.
- Bei automationsunterstützter Preisermittlung sind die Bestimmungen der ÖNORM A 2063 zu beachten. Die Übergabe der K-Blätter ist auch als EDV-Ausdrucke, mit im Aufbau und Inhalt mit gleichen Aussagen zulässig – diese müssen auch eine manuelle Prüfung ermöglichen.