Eurocodes
Die Eurocodes sind eine Gruppe von Europäischen Normen für das Bauwesen, deren Erstellung von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft Mitte der 1970er-Jahre in Angriff genommen wurde.
1. Die Anfänge
Artikel 100 der Römischen Verträge von 1957 und die "Einheitliche Europäische Akte (EEA)" von 1987 verpflichtet die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes zu treffen. Ziel waren die Beseitigung technischer Handelshindernisse, die sich aus den national unterschiedlichen Vorgaben und Usancen im Baubereich ergaben, und die Harmonisierung technischer Ausschreibungen. Im Laufe von fünfzehn Jahren leitete die Kommission der EU mit Hilfe eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Lenkungskomitees die Entwicklung der Eurocodes.
2. Die erste Generation
1990 beschlossen die Kommission der EU, die Mitgliedstaaten der EU und EFTA auf der Grundlage einer Übereinkunft zwischen der Kommission der EU und der europäischen Normungsorganisation (CEN), die Ausarbeitung und Veröffentlichung der Eurocodes CEN in Form von Mandaten zu übertragen, um ihnen künftig den Status europäischer Normen zu geben. Dies verknüpft die Eurocodes mit den Vorgaben aller Direktiven des Rates und/oder Kommissionsentscheidungen, die sich mit den europäischen Normen befassen.
Für die Erstellung der Eurocodes wurde das technische Komitee CEN/TC 250 „Structural Eurocodes“ gegründet, dessen Sekretariat das britische Normungsinstitut (BSI) inne hat. Für jeden der zehn Teilbereiche wurde ein eigenes Subkomitee eingerichtet (z.B. CEN/TC 250/SC 2 „Betonbau“). Die erste Generation der Eurocodes wurde ab Mitte der 1990er-Jahre in 62 Teilen als europäische Vornorm (ENV), in Österreich als ÖNORM ENV, veröffentlicht um Erfahrungen mit den zum Teil grundlegend neuen Inhalten zu sammeln. Diese ENV waren zur Anwendung empfohlen.
3. Von der Vornorm (ENV) zur Norm (EN)
Aufbauend auf den praktischen Erfahrungen die mit den ENV gemacht wurden, wurde Ende der 1990er-Jahre, wieder im CEN/TC 250, mit der Umwandlung, d.h. Überarbeitung, der Eurocodes begonnen. Das Ergebnis dieser Arbeiten sind Eurocodes, die als europäische Normen (EN), in Österreich als ÖNORM EN, veröffentlicht werden.
Die ersten Teile sind 2003 erschienen. Bis 2008 lagen alle 58 Teile vor. Diese EN sind verbindlich anzuwenden.
Nach der Übernahme aller Eurocodes in das nationale Normenwerk begann eine mehrjährige Übergangsfrist. In diesem Zeitraum konnten nationale Normen weiterbestehen, auch wenn ihr Inhalt jenem der Eurocodes widersprach.
Während der Übergangsfrist (Koexistenzperiode) konnten Berechnungen sowohl nach den bestehenden ÖNORMEN B 4xxx als auch nach den VORNORMEN ÖNORM ENV 199x bzw. später nach ÖNORMEN EN 199x und die dazugehörenden nationalen Anhänge ÖNORMEN B 199x durchgeführt werden. Die Inhalte der VORNORM ÖNORM ENV 199x waren nicht in allen Bereichen deckungsgleich mit der gleichen Nummer der ÖNORM EN 199x.
Fahrplan zur Einführung der Eurocodes (pdf - 150kb)
Mit Ende Juni 2009 endete die Übergangsfrist in Österreich. Ab diesem Zeitpunkt mussten widersprüchliche nationale Normen überarbeitet oder außer Kraft gesetzt worden sein bzw. neue Normen zur Einführung der Eurocodes in Österreich fertig gestellt sein.
Für die Beurteilung des Tragverhaltens bestehender Bauwerke bei Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen oder bei beabsichtigten Nutzungsänderungen können jedoch zusätzliche oder ergänzende Regelungen zum aktuellen Eurocode maßgebend sein. Für die Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Hochbauten, die vor Einführung der Eurocodes errichtet wurden, gilt ÖNORM B 4008-1, für Brückenbau liegt ÖNORM B 4008-2 vor.
Dokumente zur Beurteilung des Tragverhaltens bestehender Bauwerke
ÖNORM B 4008-1 Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Tragwerke - Teil 1: Hochbau
ÖNORM B 4008-2 Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Tragwerke - Teil 2: Brückenbau
3.1. Status und Gültigkeit der Eurocodes
Die Mitgliedsländer der EU und von EFTA betrachten die Eurocodes als Bezugsdokumente für folgende Zwecke:
- als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung der Hoch- und Ingenieurbauten mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 89/106/EEC (Bauproduktenrichtlinie), besonders mit der wesentlichen Anforderung Nr. 1 "Mechanischer Widerstand und Stabilität" und der wesentlichen Anforderung Nr. 2 "Brandschutz";
- als Grundlage für die Spezifizierung von Verträgen für die Ausführung von Bauwerken und dazu erforderlichen Ingenieurleistungen;
- als Rahmenbedingung für die Herstellung harmonisierter, technischer Spezifikationen für Bauprodukte (ENs und ETAs).
Die Eurocodes haben, da sie sich auf Bauwerke beziehen, eine direkte Verbindung zu den Grundlagendokumenten, auf die in Artikel 12 der Bauproduktenrichtlinie hingewiesen wird, wenn sie auch anderer Art sind als die harmonisierten Produktnormen.
Daher sind die technischen Gesichtspunkte, die sich aus den Eurocodes ergeben, von den Technischen Komitees von CEN und den Arbeitsgruppen von EOTA, die an Produktnormen arbeiten, zu beachten, damit diese Produktnormen mit den Eurocodes vollständig kompatibel sind.
Die Eurocodes liefern Regelungen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von kompletten Tragwerken und Baukomponenten, die sich für die tägliche Anwendung eignen. Sie gehen auf traditionelle Bauweisen und Aspekte innovativer Anwendungen ein, liefern aber keine vollständigen Regelungen für ungewöhnliche Baulösungen und Entwurfsbedingungen, wofür Spezialistenbeiträge erforderlich sein können.
4. Einführung der Eurocodes in Österreich
Als Richtlinie für die Einführung der Eurocodes wurde von der Gruppe der "Eurocode National Correspondents (ENC)" das "Guidance Paper L" erarbeitet. Die ENC Gruppe wurde von der Europäischen Kommission eingerichtet und setzt sich aus nationalen Behördenvertretern zusammen.
4.1. Guidance Papers
Zum besseren Verständnis von Fragen die sich aus der Interpretation der Bauproduktenrichtlinie ergeben, wurden und werden Leitpapiere, die sogenannten Guidance Papers erstellt.
Struktur der Guidance Papers (G. P.)
Prefacegeneral Introduction to the guidance papers
Erfahren Sie mehr auf den Seiten der Europäischen Komission.
The Designation Of Approved Bodies In The Field Of The Construction Products Directive
The Definition Of Factory Production Control In Technical Specifications For Construction Products
The Treatment Of Kits And Systems Under The Construction Products Directive
CE Marking Under The Construction Products Directive
Levels And Classes In The Construction Products Directive
Durability And The Construction Products Directive
The European Classification System For The Reaction To Fire Performance Of Construction Products
A Harmonised Approach Relating To Dangerous Substances Under The Construction Products Directive
The Application Of Article 4(4) Of The Construction Products Directive
Transitional Arrangements Under The Construction Products Directive
The Attestation of Conformity Systems and the role and tasks of the Notified Bodies in the field of the Construction Products Directive
Application and use of Eurocodes
Conformity Assessment under the CPD: Initial type-testing and Factory production control
4.2. Nationale Umsetzung
Nationale Festlegungen - Nationaler Anhang
Um den in Europa unterschiedlichen Sicherheitsniveaus Rechnung zu tragen, erlauben die Eurocodes die Auswahl von national bestimmbaren Parametern (z.B. Werte, Berechnungsverfahren, Klassen), die die nationalen Gegebenheiten berücksichtigen. Die nationalen Anhänge werden derzeit in den entsprechenden Komitees erarbeitet.
Die national möglichen Festlegungen zu einer ÖNORM EN 199x-x-x erfolgen in einem Nationalen Anhang. Dieser ist eine nationale Norm, bezeichnet mit ÖNORM B 199x-x-x, und ist gemeinsam mit der europäischen Norm anzuwenden.
Der Konnex zwischen diesen beiden Normen wird durch ein Nationales Vorwort in der ÖNORM EN 199-x-x-x hergestellt.
Inhalte des Nationalen Anhangs
- Der wesentliche Inhalt eines nationalen Anhanges sind die national festgelegten Kenngrößen (engl.: Nationally Determined Parameter, NDP), z.B. Teilsicherheitsbeiwerte.
- Erläuterungen: Sollte das zuständige Komitee der Auffassung sein, dass die generelle Anwendung eines Inhaltes aus z.B. Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen ist, wird ein eingeschränkter Anwendungsbereich vorgeschlagen. Unklarheiten die sich aus der Übersetzung vom Englischen in das Deutsche ergeben, werden hier ausgeräumt.
- Weitere Anwendungsregeln: Wird ein bestimmtes Thema in einer EN 199x-x-x nicht behandelt, werden entsprechende Festlegungen - die nicht im Widerspruch zum Eurocode stehen - in diesem Abschnitt getroffen.
4.3. Eurocode aktuell
Implementierung von Eurocodes in Österreich - Stand März 2016 (PDF, 184 KB)
5. Bedeutung der Eurocodes - Normen und Recht
Österreich ist als Mitglied der europäischen Normungsorganisation CEN verpflichtet, europäische Normen (EN) in das nationale Regelwerk zu übernehmen. Europäische Normen dienen auch der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Kommission. Diese Richtlinien müssen durch entsprechende gesetzliche Regelungen in nationales Recht umgewandelt werden.
Das bedeutet, dass mit Hilfe von technischen Normen Gesetze im Detail spezifiziert werden.
5.1. Für den Bausektor wesentliche Richtlinien
Das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt wurde erstmals durch die 1989 veröffentlichte Bauproduktenrichtlinie (BPR) europaweit geregelt.
Bauproduktenrichtlinie
Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Amtsblatt Nr. L 040 vom 11/02/1989, S. 012 - 026
Sektoren-Vergaberichtlinie
Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Amtsblatt Nr. L 134 vom 30/04/2004, S. 001 - 113
Vergaberichtlinie
Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Amtsblatt Nr. L 134 vom 30/04/2004, S. 114 - 240
5.2. Übersicht über Richtlinien der EU
- New Approach Standardisation in the Internal Market
- NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations)
6. Technische Änderungen durch die Eurocodes
Die wesentlichste Änderung betrifft die Einführung des semi-probabilistischen Sicherheitskonzeptes.
Der globale Sicherheitsbeiwert
Bisher erfolgte die Berechnung bzw. Dimensionierung von Bauwerksteilen dahingehend, dass ein Bauteil als "sicher" anzusehen ist, sobald der Widerstand (R) gegenüber Einwirkungen (E) mit einer Sicherheit (η) gegeben ist.
R > η · E
Der Wert η wird in diesem Fall als globaler Sicherheitsbeiwert bezeichnet, da er erst nach Durchführung der notwendigen Berechnungen als Multiplikator für die Einwirkungen angesetzt wird. Es wird also ein einziger Wert verwendet, um die naturgemäß gegebenen Unwägbarkeiten (Maßungenauigkeiten, Bauteiltoleranzen, Berechungsansatz von Einwirkungen) zu berücksichtigen.
Das semi-probabilistische Sicherheitskonzept
Nach dem semi-probabilistischen Sicherheitskonzept erfolgt der Berechnungsablauf detaillierter. Die Streuung von Einflussparametern wird im jeweiligen Berechungsschritt sofort "in Rechnung gestellt". Das erfolgt mit Hilfe der sogenannten Teilsicherheitsbeiwerte γ.
Sind die Eigenschaften einer Einflussgröße genau bekannt, z. B. die Dichte von Wasser, ist der Teilsicherheitsbeiwert γ nahezu oder gleich 1. Für die Berücksichtigung einer dynamischen Einwirkung, deren Verlauf und absolute Größe nur abgeschätzt werden können, könnte der Teilsicherheitsbeiwert γ gleich 2,5 sein.
Durch
- das Erhöhen des Nennwertes (charakteristischen Wertes) einer Einwirkung (Teilsicherheitsbeiwert γ größer 1) bzw.
- das Abmindern des Nennwertes (charakteristischen Wertes) eines Bauteilwiderstandes (Teilsicherheitsbeiwert γ kleiner 1)
erhält man die sogenannten Entwurfswerte (Design Werte; Rd bzw. Ed).
Nach Durchführung der notwendigen Berechnungen muss schließlich nachgewiesen werden, dass
Rd > Ed.
Damit gilt ein Bauteil oder auch eine Baumaßnahme als ausreichend dimensioniert.
7. Fachbereiche und Umsetzung
7.1. Eurocode Übersicht
Die Eurocodes gliedern sich in folgende Hauptgruppen:
7.1.1. EN 1990 - Grundlagen
EN 1990 - legt Prinzipien und Anforderungen für die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken fest. Sie beschreibt die Grundlagen der Tragwerksplanung einschließlich der Nachweise und gibt Hinweise zu den dafür anzuwendenden Zuverlässigkeitsanforderungen. Sie beruht auf dem Konzept der Bemessung nach Grenzzuständen mit Teilsicherheitsbeiwerten.
Dieses Dokument gilt in Verbindung mit den EN 1991 bis EN 1999 für die Berechnung und Bemessung von Tragwerken des Hoch- und Ingenieurbaus und schließt geotechnische Aspekte, die Brandschutzbemessung, die Bemessung für Erdbeben sowie Gesichtspunkte für die Ausführung und für Tragwerke mit befristeter Standzeit ein. Für Sonderbauwerke (z. B. Kerntechnische Anlagen, Dämme, usw.) können weitere Regelungen über EN 1990 bis EN 1999 hinaus erforderlich werden.
EN 1990 kann auch für die Tragwerksplanung mit Baustoffen und Einwirkungen herangezogen werden, die nicht in den EN 1991 bis EN 1999 geregelt sind. Sie gibt auch Hinweise zu Fragen der Zuverlässigkeit in Verbindung mit der Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit als Bezugsdokument für andere Technische Komitees von CEN, die sich mit baulichen Fragen beschäftigen.
Diese ÖNORM kann auch zur Beurteilung des Tragverhaltens bestehender Bauwerke, bei Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen oder bei beabsichtigten Nutzungsänderungen verwendet werden.
EN 1990 ist gemeinsam mit dem nationalen Anhang ÖNORM B 1990-1 anzuwenden, der nationale Festlegungen zum Anhang A1 (Hochbau) enthält. Im Anhang A1 sind empfohlene Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen im Hochbau festgelegt. Für Brücken ist EN 1990/A1 mit dem Anhang A2 gültig. Der zugehörige nationale Anhang hat die Bezeichnung ÖNORM B 1990-2.
Die Zahlenwerte für Teilsicherheitsbeiwerte und andere Zuverlässigkeitsparameter gelten als Empfehlungen zur Erreichung eines akzeptablen Zuverlässigkeitsniveaus. Es werden dabei angemessene Fachkenntnisse und entsprechende Qualitätssicherung vorausgesetzt.
Aktuelle Dokumente
- ÖNORM EN 1990: Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung
- ÖNORM EN 1990/A1: Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung - Änderung 1: Anwendung bei Brücken
Nationaler Anhang
- ÖNORM B 1990-1: Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung - Teil 1: Hochbau
- ÖNORM B 1990-2: Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung - Teil 2: Brückenbau
7.1.2. EN 1991 - Einwirkungen auf Tragwerke
Die folgenden Normen behandeln die allgemeinen Einwirkungen auf Tragwerke, des Weiteren werden spezielle Einwirkungen auf Bauwerke (z. B. Krane und Kranbahnen) geregelt:
Dokumentennummer | Titel |
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Allgemeine Einwirkungen - Wichten, Eigengewichte und Nutzlasten für den Hochbau |
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Allgemeine Einwirkungen - Einwirkungen im Brandfall |
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Allgemeine Einwirkungen - Schneelasten |
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Allgemeine Einwirkungen - Windlasten |
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Allgemeine Einwirkungen - Temperatureinwirkungen |
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Allgemeine Einwirkungen - Einwirkungen während der Ausführung |
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Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen infolge Anprall und Explosionen |
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Verkehrslasten auf Brücken |
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Einwirkungen auf Kranbahnen |
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Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter |
7.1.3. EN 1992 - Betonbau
Folgende Normen behandeln den Bereich der Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken:
Dokumentennummer | Titel |
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Grundlagen und Anwendungsregeln für den Hochbau |
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Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall |
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Betonbrücken - Bemessung und Regeln für die konstruktive Durchbildung |
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Stütz- und Behälterbauwerke |
Eurocode 2 gilt für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Hoch- und Ingenieurbauten aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Der Eurocode 2 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken, sowie den Grundlagen für ihre Bemessung und Nachweise, die in der EN 1990 "Grundlagen der Tragwerksplanung" enthalten sind.
Für die Eurocode-konforme Ausführung von Hoch- und Ingenieurbauten aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton ist EN 13670 zu verwenden.
Der Eurocode 2 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Andere Anforderungen, wie z.B. Wärmeschutz oder Schallschutz, werden nicht berücksichtigt.
Die Anwendung des Eurocode 2 ist in Verbindung mit folgenden Regelwerken beabsichtigt:
- EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung
- EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
- EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
- EN 1997 Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik
- EN 1998 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben
- ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Beton-, Stahlbeton- und Spannbetontragwerke Verwendung finden
7.1.4. EN 1993 - Stahlbau
Folgende Normen behandeln den Bereich der Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten:
Dokumentennummer | Titel |
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Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau |
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Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall |
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Allgemeine Bemessungsregeln - Ergänzende Regeln für kaltgeformte dünnwandige Bauteile und Bleche |
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Allgemeine Bemessungsregeln - Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen |
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Aus Blechen zusammengesetzte Bauteile |
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Allgemeine Bemessungsregeln - Tragfähigkeit und Stabilität von Schalen |
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Ergänzende Regeln zu ebenen Blechfeldern ohne Querbelastung |
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Bemessung von Anschlüssen |
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Ermüdung |
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Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung |
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Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten mit Zuggliedern |
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Zusätzliche Regeln zur Erweiterung von EN 1993 auf Stahlgüten bis S 700 |
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Stahlbrücken |
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Türme, Maste und Schornsteine - Türme und Maste |
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Türme, Maste und Schornsteine - Schornsteine |
|
Silos |
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Tankbauwerke |
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Rohrleitungen |
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Pfähle und Spundwände |
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Kranbahnen |
Eurocode 3 gilt für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Bauwerken aus Stahl. Eurocode 3 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken, sowie den Grundlagen für ihre Bemessung und Nachweise, die in EN 1990 – Grundlagen der Tragwerksplanung – enthalten sind.
Für die Eurocode-konforme Ausführung von Stahltragwerken ist EN 1090-2 zu verwenden. Für den Konformitätsnachweis ist EN 1090-1 anzuwenden.
Eurocode 3 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Stahl. Andere Anforderungen, wie z.B. Wärmeschutz oder Schallschutz, werden nicht berücksichtigt.
Eurocode 3 gilt in Verbindung mit folgenden Regelwerken:
- EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung,
- EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke,
- ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Stahlbauten Verwendung finden,
- EN 1090-1 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile,
- EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken und
- EN 1992 bis EN 1999, soweit auf Stahltragwerke oder Stahlbaukomponenten Bezug genommen wird.
Die Teile EN 1993-2 bis EN 1993-6 nehmen auf die Grundregeln der EN 1993-1 Bezug, die Regelungen in den Teilen EN 1993-2 bis EN 1993-6 sind Ergänzungen zu den Grundregeln in EN 1993-1.
7.1.5. EN 1994 - Verbundbau
Folgende Normen behandeln den Bereich der Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton:
Dokumentennummer | Titel |
---|---|
Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau |
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Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung im Brandfall |
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Verbundbrücken |
Der Eurocode 4 gilt für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Verbundtragwerken und Verbundbauteilen. Der Eurocode 4 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken sowie den in EN 1990 "Grundlagen der Tragwerksplanung" angegebenen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken.
Für die Eurocode-konforme Ausführung von Stahltragwerken ist EN 1090 anzuwenden, für Beton, Stahlbeton und Spannbetontragwerke ist EN 13670 zu verwenden.
Der Eurocode 4 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Verbundtragwerken. Andere Anforderungen, wie z.B. Wärme- oder Schallschutz, werden nicht behandelt.
Die Anwendung des Eurocode 4 ist in Verbindung mit folgenden Regelwerken beabsichtigt:
- EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung
- EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
- ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Verbundtragwerke Verwendung finden
- EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
- EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
- EN 1992 Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
- EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
- EN 1997 Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik
- EN 1998 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben
7.1.6. EN 1995 - Holzbau
Folgende Normen behandeln die Bemessung und Konstruktion von Holzbauten:
Dokumentennummer | Titel |
---|---|
Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau |
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Allgemeine Regeln - Bemessung für den Brandfall |
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Brücken |
Der Eurocode 5 gilt für die Bemessung und Konstruktion von Hochbauten und Ingenieurbauwerken aus Holz (Vollholz, gesägt, gehobelt oder als Rundholz, Brettschichtholz oder andere Bauprodukte aus Holz für tragende Zwecke, wie z. B. Furnierschichtholz) oder Holzwerkstoffen, die mit Klebstoffen oder mechanischen Verbindungsmitteln zusammengefügt sind. Er erfüllt die Grundsätze und Anforderungen an die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke und die Bemessungs- und Nachweisverfahren hierfür nach EN 1990.
Eine spezielle Ausführungsnorm für Hochbauten und Ingenieurbauwerke aus Holz liegt derzeit nicht vor.
Der Eurocode 5 behandelt nur die Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Holzbauten. Andere Anforderungen, z. B. hinsichtlich des Wärme- und Schallschutzes, werden nicht behandelt.
Der Eurocode 5 ist vorgesehen für die Verwendung in Verbindung mit den folgenden Normen:
- EN 1990:2002 Grundlagen der Tragwerksplanung,
- EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke,
- ENs für Bauprodukte für Holzbauten,
- EN 1998 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben, wenn die Bauten in Erdbebengebieten liegen.
7.1.7. EN 1996 - Mauerwerksbau
Der Eurocode 6 "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten" umfasst folgende vier Normen:
Dokumentennummer | Titel |
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Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk |
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Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall |
|
Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk |
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Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden und einfache Regeln für Mauerwerk |
Der Eurocode 6 gilt für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von Hoch- und Ingenieurbauwerken bzw. Teilen davon, die in unbewehrtem, bewehrtem, vorgespanntem oder eingefasstem Mauerwerk ausgeführt werden.
Eine spezielle Ausführungsnorm für Hochbauten und Ingenieurbauwerke aus Mauerwerk liegt derzeit nicht vor.
Er behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Tragwerken. Andere Anforderungen, z. B. an den Wärme- und Schallschutz, werden nicht behandelt.
Die Ausführung wird nur soweit behandelt, wie dies zur Festlegung der Qualitätsanforderungen an die zu verwendenden Baustoffe und Bauteile nötig ist und wie dies der jeweilig erforderliche Standard für die Ausführungsqualität zur Erfüllung der Annahmen bei der Tragwerksplanung notwendig macht.
Der Eurocode 6 behandelt nicht die Berechnung und Bemessung für erdbebengefährdete Bauwerke. Festlegungen zu entsprechenden Anforderungen sind im Eurocode 8 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“ enthalten; er ergänzt Eurocode 6 und ist in Einklang mit diesem.
Die für die Bemessung erforderlichen Zahlenwerte für Einwirkungen auf Hochbauten und Ingenieurbauwerke sind im Eurocode 6 nicht angegeben. Sie sind im Eurocode 1 "Grundlagen von Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Einwirkungen auf Tragwerke" enthalten.
7.1.8. EN 1997 - Geotechnik
Der Eurocode 7 setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
Dokumentennummer | Titel |
---|---|
Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln |
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Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Labor- und Feldprüfungen für die geotechnische Bemessung |
Der Eurocode 7 behandelt die geotechnischen Aspekte und Anforderungen an die Festigkeit, Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken.
Die Anwendung des Eurocode 7 ist in Verbindung mit EN 1990 vorgesehen.
Die bei der Planung von Hoch- und Ingenieurbauwerken anzusetzenden Zahlenwerte für die Einwirkungen gibt die EN 1991 an. Aus dem Baugrund herrührende Einwirkungen wie Erddrücke müssen nach den in EN 1997-1 genannten Regeln ermittelt werden.
In EN 1997-2 werden die Anforderungen an die Durchführung und Auswertung von Feld- und Laborversuchen angegeben.
Für Fragen der Qualitätssicherung und Ausführung sind eigene europäische Normen vorgesehen. Auf sie wird in den entsprechenden Abschnitten verwiesen. In Eurocode 7 wird die Ausführung nur so weit behandelt, wie das für die Erfüllung der Voraussetzungen der Bemessungsregeln erforderlich ist.
Die Grundlagen für eine seismische Bemessung gibt EN 1998.
Normung im Bereich Geotechnik - Normungsgremien (pdf, 50KB)
7.1.9. EN 1998 - Erdbebeneinwirkungen
Der Eurocode 8 besteht aus folgenden Normen:
Dokumentennummer | Titel |
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Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten |
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Brücken |
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Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden |
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Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen |
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Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte |
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Türme, Maste und Schornsteine |
Der Eurocode 8 gilt für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass bei Erdbeben Menschliches Leben geschützt ist, Schäden begrenzt bleiben und wichtige Bauwerke zum Schutz der Bevölkerung funktionstüchtig bleiben.
Aufgrund der zufälligen Natur von Erdbeben und der beschränkten Mittel, die zur Bekämpfung ihrer Folgen zur Verfügung stehen, können die angestrebten Schutzziele nur teilweise erreicht und dies nur mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen quantitativ erfasst werden. Der Umfang des Schutzes, der in den verschiedenen Bauwerkskategorien angeboten werden kann und nur probabilistisch zu erfassen ist, hängt von der optimalen Zuteilung der Mittel ab und wird erwartungsgemäß von Land zu Land unterschiedlich sein, je nach Bedeutung des Erdbebenrisikos im Vergleich zu Risiken anderen Ursprungs und den allgemeinen wirtschaftlichen Ressourcen. Sonderbauwerke, wie z.B. Kernkraftwerke, Off-Shore-Bauwerke und große Talsperren fallen nicht in den Anwendungsbereich von EN 1998.
EN 1998 enthält nur diejenigen Vorschriften, die neben den Vorschriften der anderen einschlägigen Eurocodes bei der Auslegung von Bauwerken in Erdbebengebieten eingehalten werden müssen.
7.1.10. EN 1999 - Aluminiumbau
Der Eurocode 9 "Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken" besteht aus folgenden Normen:
Dokumentennummer | Titel |
---|---|
Allgemeine Bemessungsregeln |
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Tragwerksbemessung für den Brandfall |
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Ermüdungsanfällige Tragwerke |
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Ergänzende Regeln für kaltgeformte Bleche |
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Ergänzende Regeln für Schalentragwerke |
EN 1999 ist anzuwenden für den Entwurf von Bauwerken und Tragwerken aus Aluminium. Sie umfasst die Prinzipien und Anforderungen an die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken, die Grundlagen für den Entwurf und die Kontrolle wie in EN 1990 "Grundlagen der Tragwerksplanung" angegeben.
Für die Eurocode-konforme Ausführung von Aluminiumtragwerken ist EN 1090-3 zu verwenden.
Der Eurocode 9 behandelt nur die Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Bauwerken aus Aluminium. Andere Anforderungen, z. B. hinsichtlich des Wärme- und Schallschutzes, werden nicht behandelt.
Die EN 1999 ist anzuwenden gemeinsam mit:
- EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung
- EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
- ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Aluminiumtragwerke Verwendung finden
- EN 1090-3 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
- EN 1992 bis EN 1998 sofern auf Aluminiumtragwerke oder Aluminiumbauteile Bezug genommen wird.