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Technische Regel

ÖVGW W 84

Ausgabedatum: 1991 11

Bepflanzung im Bereich von Wasserleitungstrassen

Die Trassen von Wasserleitungen sind von Bepflanzungen, An- schüttungen und Überbauungen grundsätzlich freizuhalten, da-mit die Überwachung und Reperatur der Leitungen oh...
ZURÜCKGEZOGEN: 2017 10 01
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 5 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
Die Trassen von Wasserleitungen sind von Bepflanzungen, An- schüttungen und Überbauungen grundsätzlich freizuhalten, da-mit die Überwachung und Reperatur der Leitungen ohne Er- schwernisse jederzeit möglich ist und das WVU seiner Ver- sorgungspflicht bestmöglich nachkommen kann (siehe auch ÖNORM B 2533).
ÖVGW W 84
2017 10
Freihalten und Schutz von Wasserversorgungsanlagen - Maßnahmen zum Anlagenschutz bei Bepflanzung und...
Technische Regel
ÖVGW W 84
1991 11
Bepflanzung im Bereich von Wasserleitungstrassen
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ÖVGW W 84
Ausgabedatum : 2017 10
Freihalten und Schutz von Wasserversorgungsanlagen - Maßnahmen zum Anlagenschutz bei Bepflanzung und Bauvorhaben