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Technische Regel

ÖVGW W 56

Ausgabedatum: 1977 10

Umgang mit Chlorgas und chlorhältigen Präparaten

Chlor ist ein gelbgrünes, stechend riechendes, stark ätzendes, die Verbrennung förderndes Gas. Es ist schwerer als Luft und breitet sich daher am Boden aus. Chlor läßt si...
Gültig
Chlor ist ein gelbgrünes, stechend riechendes, stark ätzendes, die Verbrennung förderndes Gas. Es ist schwerer als Luft und breitet sich daher am Boden aus. Chlor läßt sich unter Druck leicht verflüssigen und kommt so in den Handel. Natrimhypochloritlösung ist auch unter den Namen Chlorbleichlauge und Javellewasser bekannt. Sie wird durch Einleiten von Chlorgas in Natronlauge hergestellt. Natriumhypochloritlösung ist eine farblose bis gelbgrüne, alkalische, stark ätzende, nach Chlor riechende Flüssigkeit. Sie kommt mit einem Gehalt von ca. 150 g/l wirksamem Chlor, entsprechend 12,2 Gewichtsprozent, in den Handel (Dichte 1,23). In der Trinkwasserversorgung werden in der Regel nur Präparate auf der Basis von Calciumhypochlorit eingesetzt. Diese festen Chlorpräparate enthalten rund 60 Gewichtsprozent wirksames Chlor und kommen als Granulat oder als Tabletten in den Handel. Inhalt dieser Richtlinie: Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chlor und Chlorpräparaten, Hilfsmaßnahmen bei Unfällen, Lagerung und Transport, Umgang mit Chlor, Nachweis und Bestimmung von Chlor, Unschädlichmachung von Chlor, Chlorbeständige Werkstoffe, Normen und Vorschriften.
Technische Regel
ÖVGW W 57
Ausgabedatum : 1977 10
Begriffe der Chlorung
Norm
ÖNORM M 5879
Ausgabedatum : 1975 12 01
Anforderungen an Chlorungsanlagen und -geräte zur Wasserbehandlung
Technische Regel
ÖVGW W 57
Ausgabedatum : 1977 10
Begriffe der Chlorung