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Technische Regel

ÖVGW G B331

Ausgabedatum: 2024 10

Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Gasleitungen aus Stahl

Diese ÖVGW Richtlinie ist gemeinsam mit der ÖVGW-Richtlinie G B300 für die Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen von erdverlegten Gasleitungen aus Stahl...
Gültig
Diese ÖVGW Richtlinie ist gemeinsam mit der ÖVGW-Richtlinie G B300 für die Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen von erdverlegten Gasleitungen aus Stahl anzuwenden. Für erdverlegte Lagerbehälter aus Stahl, die für den Betrieb der Gasleitung erforderlich sind, kann diese Richtlinie sinngemäß angewendet werden und es wird zusätzlich auf die ÖNORM EN 13636 verwiesen. Die In- und Außerbetriebnahme von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Gasleitungen aus Stahl ist in der ÖVGW-Richtlinie G B112 geregelt. Die Instandhaltung von kathodischem Korrosionsschutz komplexer Gasleitungsanlagen wird in der ÖVGW-Richtlinie G B333 geregelt. Bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen sowie für deren Überprüfungen sind die einschlägigen Vorschriften des Elektrotechnikgesetzes einzuhalten. Die ÖVGW-Richtlinie G B332 listet hierfür die entsprechenden Verordnungen und Normen bzw. die darin enthaltenen Maßnahmen auf.
ÖVGW G B331
2024 10
Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Gasleitungen aus Stahl
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