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Technische Regel

ÖVGW F G62

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Verbrennungsluftversorgung

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G62 beschreibt Verfahren die zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Verbrennungsluftversorgung für Gasfeuerstätten der Bauarten B bis zu einer Gesamt-Nennwärmebelastung <= 50 kW, angewendet werden können und gemäß den ÖVGW-Richtlinien F G32 und F G72 gefordert werden. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten.
ÖVGW F G62
2019 06
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