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Technische Regel

ÖVGW F G26

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Aufstellung von Flüssiggasflaschen

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G26 gilt für die Aufstellung und Lagerung von Flüssiggasflaschen. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.
ÖVGW F G26
2019 06
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