Jetzt auswählen und bestellen
31,14 €
exkl. USt.
In den Warenkorb
Technische Regel

ÖVGW F G25

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Aufstellung von Flüssiggastanks

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G25 gilt für die Aufstellung von Flüssiggastanks bis zu einem Behältervolumen von 13.000 Litern. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Für Flüssiggastanks mit einem Volumen von mehr als 13.000 Litern ist die ÖNORM M 7323 anzuwenden. Bei gleichzeitiger Aufstellung mehrerer oberirdischer Flüssiggastanks als Druckbehältergruppe, bei welchen das gesamte Behältervolumen 13.000 Liter überschreitet, ist ebenfalls die ÖNORM M 7323 anzuwenden. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.
ÖVGW F G25
2019 06
Flüssiggasanlagen - Aufstellung von Flüssiggastanks
Technische Regel
ÖVGW G 2
2011 06
Technische Regeln Flüssiggas (ÖVGW TR-Flüssiggas)
Technische Regel
ÖVGW G 7
2005 11
Flüssiggas-Leitungsanlagen - Leitungsanlagen für Flüssiggas mit Betriebsdrücken über 500 mbar bis ei...
Technische Regel
ÖVGW G 2
2002 11
Technische Regeln Flüssiggas (ÖVGW TR-Flüssiggas)
Technische Regel
ÖVGW G 2-1
1991 10
ÖVGW-TR Flüssiggas 1991; Technische Richtlinie für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung...
Technische Regel
ÖVGW G 2
1968
Technische Richtlinien für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Flüssiggasanlagen ...
Technische Regel
Historie aufklappen
Verordnung
Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 20. Juli 2020, mit der die Tiroler Gassicherheitsverordnung 2014 geändert wird
Verordnung
Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 20. Juli 2020, mit der die Tiroler Gassicherheitsverordnung 2014 geändert wird