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Technische Regel
ÖVGW F G25
Ausgabedatum: 2019 06
Flüssiggasanlagen - Aufstellung von Flüssiggastanks
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 28 Seiten
Sprache:
Deutsch
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden.
Die ÖVGW-Richtlinie F G25 gilt für die Aufstellung von Flüssiggastanks bis zu einem Behältervolumen von 13.000 Litern.
Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen.
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten.
Für Flüssiggastanks mit einem Volumen von mehr als 13.000 Litern ist die ÖNORM M 7323 anzuwenden. Bei gleichzeitiger Aufstellung mehrerer oberirdischer Flüssiggastanks als Druckbehältergruppe, bei welchen das gesamte Behältervolumen 13.000 Liter überschreitet, ist ebenfalls die ÖNORM M 7323 anzuwenden.
Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.
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