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Norm

ÖVE/ÖNORM EN 60529

Ausgabedatum: 2014 11 01

Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) (IEC 60529:1989 + A1:1999 + A2:2013) (deutsche Fassung)

Diese Norm findet zur Einteilung von Schutzarten durch Gehäuse für elektrische Betriebsmittel mit Bemessungsspannungen nicht über 72,5 kV Anwendung. Der Zweck dieser Norm...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Diese Norm findet zur Einteilung von Schutzarten durch Gehäuse für elektrische Betriebsmittel mit Bemessungsspannungen nicht über 72,5 kV Anwendung. Der Zweck dieser Norm ist es, Folgendes festzulegen: a) Begriffe für Schutzarten durch Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln, betreffend: 1) Schutz von Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen innerhalb des Gehäuses; 2) Schutz des Betriebsmittels innerhalb des Gehäuses gegen Eindringen von festen Fremdkörpern; 3) Schutz des Betriebsmittels innerhalb des Gehäuses gegen schädliche Einwirkungen durch das Ein-dringen von Wasser. b) Bezeichnungen für diese Schutzarten. c) Anforderungen für jede Bezeichnung. d) Prüfungen, die durchzuführen sind, um zu bestätigen, dass das Gehäuse die Anforderungen dieser Norm erfüllt. Es bleibt der Verantwortung der einzelnen Technischen Komitees überlassen, über Umfang und Art der Verwendung der Einteilung in ihrer Norm zu entscheiden und "Gehäuse" so zu beschreiben, wie es für ihre Betriebsmittel Gültigkeit hat. Es wird jedoch empfohlen, dass für eine gegebene Einteilung die Prüfungen nicht von den in dieser Norm festgelegten abweichen. Ergänzende Anforderungen können, falls erforderlich, in der betreffenden Produktnorm aufgenommen werden.
ÖVE/ÖNORM EN 60529
2014 11 01
Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) (IEC 60529:1989 + A1:1999 + A2:2013) (deutsche Fassung)
Norm
ÖVE/ÖNORM EN 60529+A1
2000 10 01
Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) (IEC 60529:1989+A1:1999)
Norm
ÖVE A/EN 60529/1992
1992 02 25
Schutzarten durch Gehäuse (IP-CODE)
Technische Regel
ÖVE A 50/1986
1986 05 01
Einteilung der Schutzarten durch Gehäuse für elektrische Betriebsmittel
Technische Regel
Historie aufklappen
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)
Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Schiffstechnikverordnung geändert wird