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ÖNORM S 5212

Ausgabedatum: 2005 10 01

Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Strahlenschutzregeln für die Errichtung

Diese ÖNORM ist für die Errichtung von Röntgenanlagen zur medizinischen Anwendung mit Nennspannungen bis 300 kV anzuwenden, wobei unter Nennspannung der Röntgeneinrichtun...
ZURÜCKGEZOGEN: 2016 01 15
Diese ÖNORM ist für die Errichtung von Röntgenanlagen zur medizinischen Anwendung mit Nennspannungen bis 300 kV anzuwenden, wobei unter Nennspannung der Röntgeneinrichtung im Sinne dieser ÖNORM die höchste einstellbare Röntgenröhrenspannung zu verstehen ist. Alle an bestehenden Röntgenanlagen oder deren Umgebung vorgesehenen Änderungen, die auch eine Änderung des bautechnischen Strahlenschutzes erfordern könnten, müssen ebenfalls nach dieser ÖNORM beurteilt werden. Die im Strahlenschutz nun gültige Größe zur Limitierung der Strahlenexposition von Personen ist die Effektivdosis. Die an die Effektivdosis angepasste Dosismessgröße ist die Umgebungsäquivalentdosis H*(10). Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser ÖNORM waren einerseits keine ausreichenden, auf der Umgebungsäquivalentdosis H*(10) basierenden Daten (zB Dosisleistungskonstanten, Schwächungskurven) vorhanden. Andererseits weisen noch sehr viele Ortsdosimeter als Messgröße die Photonenäquivalentdosis auf. Daher hat sich das Österreichische Normungsinstitut entschlossen, diese ÖNORM auf Grundlage der Photonenäquivalentdosis zu erarbeiten, sie jedoch so zu gestalten, dass bei Anwendung dieser ÖNORM die Einhaltung der höchstzulässigen Werte der Umgebungsäquivalentdosis sichergestellt ist.
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2021 10 15
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