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Norm

ÖNORM ISO 8288

Ausgabedatum: 1988 01 01

Wasseruntersuchung; Bestimmung von Cobalt, Nickel, Kupfer, Zink, Cadmium und Blei; Methoden der Flammen-Atomabsorptions-Spektrometrie

2.1 Methode A Diese Methode ist besonders dann anwendbar, wenn die Konzentrationen der zu bestimmenden Metalle relativ hoch sind und keine Störungen auftreten . Wenn d...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 16 Seiten
Sprache:
Deutsch
Standards mitgestalten:
2.1 Methode A Diese Methode ist besonders dann anwendbar, wenn die Konzentrationen der zu bestimmenden Metalle relativ hoch sind und keine Störungen auftreten . Wenn die Proben eine komplexe oder unbekannte Matrix (Salzwässer, Brackwässer) oder hohe Konzentrationen an gelösten Stoffen aufweisen, kann Methode A nicht angewendet werden, Methoden B und C sind i n diesem Fall vorzuziehen . Die Konzentrationen der zu bestimmenden Metalle, die mit Methode A bestimmt werden können, sind von de n Eigenschaften des eingesetzten Atomabsorptions-Spektrometers abhängig, liegen jedoch ungefähr in den i n Tabelle 1 angegebenen Bereichen .
Norm
ISO 8288:1986
Ausgabedatum : 1986 03 13
Water quality — Determination of cobalt, nickel, copper, zinc, cadmium and lead — Flame atomic absorption spectrometric methods
Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Methodenverordnung Wasser geändert wird
Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Methodenvorschriften im Bereich Chemie für Abwasser, Oberflächengewässer und Grundwasser (Methodenverordnung Wasser – MV
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen (Allgemeine Abwasseremissi
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen (AAEV)
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Erhebung der Wassergüte in Österreich (Wassergüte-Erhebungsverordnung - WGEV)
Verordnung
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 1991 über die Aufbringung von Klärschlamm und Müllkompost auf landwirtschaftlichen Böden (Bgld. Klärschlamm- und Müllkompost
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Schwellenwerte für Grundwasserinhaltsstoffe (Grundwasserschwellenwertverordnung - GSwV)
Verordnung
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Jänner 2001, mit der die Bgld. Klärschlamm- und Müllkompostverordnung geändert wird