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ÖNORM F 3007

Ausgabedatum: 2023 03 15

Sauerstoffreduktionssysteme (SRS) - Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 16750

Aufbauend auf die Mindestsystemanforderungen an ortsfeste Sauerstoffreduktionsanlagen (SRA) mit sauerstoffreduzierter Luft in Gebäuden und Industrieanlagen gemäß ÖNORM EN...
Gültig
Aufbauend auf die Mindestsystemanforderungen an ortsfeste Sauerstoffreduktionsanlagen (SRA) mit sauerstoffreduzierter Luft in Gebäuden und Industrieanlagen gemäß ÖNORM EN 16750:2021, Abschnitt 4 regelt diese ÖNORM das Zusammenwirken aller Komponenten zu einem Sauerstoffreduktionssystem (SRS). Generell gilt, dass sämtliche Einzelkomponenten die Anforderungen der jeweils entsprechenden Normen erfüllen müssen. Komponenten, für die keine einschlägigen Normen vorliegen, müssen die Anforderungen des Abschnittes 4 dieser ÖNORM erfüllen. Eine Erfüllung der Anforderungen für einzelne Komponenten bedeutet noch nicht, dass der Zusammenschluss dieser Komponenten auch die Anforderungen dieser ÖNORM erfüllt. Die Anforderungen dieser ÖNORM gelten für alle Zusammenschlüsse von einzelnen Komponenten von SRS, die geeignet sind, im zu schützenden Bereich durch Absenken des Sauerstoffgehaltes der Umgebungsluft eine offene Brandentstehung zu verhindern. Periphere Geräte, die nicht unmittelbar diesem Zweck dienen, müssen, sofern im Folgenden keine weiteren Anforderungen gestellt werden, zumindest rückwirkungsfrei angeschlossen werden können. Steuerzentralen für Sauerstoffreduktionsanlagen werden in ÖNORM F 3008 geregelt. Instandhaltungsvorgaben sind neben ÖNORM EN 16750 auch in ÖNORM F 3073 enthalten.
ÖNORM F 3007
2023 03 15
Sauerstoffreduktionssysteme (SRS) - Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 16750
Norm
ÖNORM F 3007
2009 06 15
Sauerstoff-Reduziersysteme (SRS)
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ÖNORM F 3008
Ausgabedatum : 2023 03 15
Sauerstoffreduktionsanlagen - Steuerzentralen