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Norm
ÖNORM EN 57
Ausgabedatum: 1987 08 01
Mineralölerzeugnisse; Bestimmung des Flammpunktes; geschlossener Tiegel nach Abel-Pensky
Diese Europäische Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Flammpunktes von Mineralöler-
zeugnissen und anderen Flüssigkeiten mit Flammpunkten über + 5 °C und un...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 9 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
ICS
Diese Europäische Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Flammpunktes von Mineralöler-
zeugnissen und anderen Flüssigkeiten mit Flammpunkten über + 5 °C und unter 65 °C bei Verwendung
des Gerätes nach Abel-Pensky. Das Untersuchungsverfahren kann, wie beschrieben, auch unter + 5 °C
angewendet werden. In diesem Fall muß jedoch mit wesentlich größeren Prüffehlern als in Abschnitt 8.3
angegeben gerechnet werden.
In einigen europäischen Ländern wird der Bereich, in dem das Abel-Pensky-Verfahren angewendet werden
darf, durch heimische Gesetzgebung bestimmt. In diesen Fällen, vorausgesetzt der gesetzlich vorgeschriebene
Bereich liegt innerhalb der obigen Grenzen, kann diesem Abschnitt eine Notiz über die Begrenzung
des Anwendungsbereiches hinzugefügt werden.
Das beschriebene Verfahren ist nicht anwendbar für viskose oder inhomogene Mischungen oder Lösungen
wie etwa Lacke, Farben oder Klebstoffe.
Neben anderen Größen ist der Flammpunkt ein Kriterium für die Entflammbarkeit einer brennbaren Flüssigkeit,
wenn diese durch eine Flamme entzündet wird. Er gibt daher einen Anhalt zur Beurteilung dieser
Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Explosions- oder Feuergefährlichkeit. Die Einteilung brennbarer
Flüssigkeiten in verschiedene Gefahrklassen bei Transport und Lagerung beruht auf ihrem Flammpunkt.
Die Ermittlung des Flammpunktes ermöglicht in manchen Fällen den Nachweis auf Beimischungen.
ÖNORM EN 57
1987 08 01
Mineralölerzeugnisse; Bestimmung des Flammpunktes; geschlossener Tiegel nach Abel-Pensky
Norm
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Verordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
Verordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung
oder die Vermittlung von Waren im Zollausland