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Norm
ÖNORM EN 512/A1
Ausgabedatum: 2002 04 01
Faserzement-Produkte - Druckrohre und Verbindungen (Änderung)
Die Europäische Änderung EN 512:1994/A1:2001 modifiziert die
EN 512:1994 und hat den Status einer Österreichischen Norm.
Die vorliegende Änderung ÖNORM EN 512/A1 wurd...
ZURÜCKGEZOGEN: 2018 07 15
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 8 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Die Europäische Änderung EN 512:1994/A1:2001 modifiziert die
EN 512:1994 und hat den Status einer Österreichischen Norm.
Die vorliegende Änderung ÖNORM EN 512/A1 wurde nach einem formellen Einspruchsverfahren herausgegeben, modifiziert
das Grunddokument ÖNORM EN 512:1995 und ist mit diesem gemeinsam anzuwenden.
Diese Änderung EN 512:1994/A1:2001 zur EN 512:1994 wurde vom Technischen Komitee CEN /TC 164
"Wasserversorgung" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird.
Dieses Europäische Dokument muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung
eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Februar 2002, und etwaige entgegenstehende nationale
Normen müssen bis Februar 2002 zurückgezogen werden.
Diese Änderung zur Europäischen Norm EN 512:1994 wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische
Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende
Anforderungen der EU-Richtlinien.
Anhang C
(informativ)
A-Abweichungen
A-Abweichung: Nationale Abweichung, die auf Vorschriften beruht, deren Veränderung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt außerhalb der Kompetenz des CEN/CENELEC-Mitglieds liegt.
In den CEN-Mitgliedsländern gelten diese A-Abweichungen anstelle der Festlegungen der europäischen Normen,
solange sie nicht annulliert wurden.
Für diese Europäische Norm wurden nationale A-Abweichungen Directive 90/531/CEE durch Deutschland,
Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlande, Tschechische Republik, Schweiz und Frankreich beantragt. Es
wird auf folgende nationale Vorschriften hingewiesen.
Abschnitt 4.1 - Zusammensetzung