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Norm
ÖNORM EN 336
Ausgabedatum: 1995 05 01
Bauholz für tragende Zwecke - Nadelholz und Pappelholz - Maße, zulässige Abweichungen
Die Norm legt für gesägtes oder egalisiertes Bauholz (Nadel- oder Pappelholz) zulässige Abweichungen von den Sollmaßen für die Dicke und Breite von Rechteckquerschnitten ...
ZURÜCKGEZOGEN: 2003 09 01
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 7 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Die Norm legt für gesägtes oder egalisiertes Bauholz (Nadel- oder Pappelholz) zulässige Abweichungen von den Sollmaßen für die Dicke und Breite von Rechteckquerschnitten fest. Für die Länge läßt die Norm keine Minustoleranz zu. In einem Anhang werden für Dicken und Breiten Vorzugsmaße empfohlen, wobei jedoch darauf hingewiesen wird, daß in verschiedenen Regionen Europas traditionell andere Querschnittsmaße üblich sind. Aus diesem Grund werden auch keine Vorzugslängen empfohlen, sondern lediglich eine Bezugslänge von 3 m, von der ausgehend in Schritten von 0,3 m oder 0,5 m abgestuft werden sollte.
ÖNORM EN 336
1995 05 01
Bauholz für tragende Zwecke - Nadelholz und Pappelholz - Maße, zulässige Abweichungen
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Ausgabedatum :
2003 09 01
Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige Abweichungen