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Norm
ÖNORM EN 15877-2
Ausgabedatum: 2014 02 15
Bahnanwendungen - Kennzeichnungen von Schienenfahrzeugen - Teil 2: Außenanschriften an Personenfahrzeugen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen
Dieser Teil der Europäischen Norm definiert die erforderlichen Angaben oder Empfehlungen, mit denen Rei-sezugwagen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschi...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 81 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
ICS
Dieser Teil der Europäischen Norm definiert die erforderlichen Angaben oder Empfehlungen, mit denen Rei-sezugwagen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen im Hinblick auf ihre technischen oder betrieblichen Eigenschaften gekennzeichnet werden. Es werden die Eigenschaften dieser Kennzeich-nungen bezüglich Darstellung, Form, Position am Fahrzeug und ihre Bedeutung festgelegt. Falls erforderlich enthalten einige Kennzeichnungen zweckdienliche Hinweise.
Service-Kennzeichnungen mit Bezug auf Fahrgastinformationen werden in dieser Norm nicht behandelt.
Die Festlegungen dieser Norm behandeln Außenanschriften an Fahrzeugen, wie durch die TSIs und das das COTIF - Übereinkommen gefordert.
Zusätzlich zu den in dieser Europäischen Norm enthaltenen Kennzeichnungen können noch andere Kenn-zeichnungen und Hinweise für Fahrzeuge vorhanden sein, z. B. Anweisungen und Warnungen bezüglich der Handhabung von Einrichtungen, die auf ein bestimmtes Fahrzeug bezogen sind. Solche zusätzlichen Kenn-zeichnungen stehen nicht im Widerspruch zu dieser Norm, vorausgesetzt sie führen zu keiner Beeinträchti-gung oder Beeinflussung der in dieser Norm enthaltenen Kennzeichnungen bzw. erzeugen Unklarheiten.
Diese Europäische Norm gilt für Triebfahrzeugeinheiten, Reisezugwagen, Gepäck- und Postwagen in Perso-nenzügen, Auto-Transportwagen, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen, die innerhalb und zwischen den Mit-gliedstaaten der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgebiete und den Staaten, die Mitglied der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr) sind, betrieben werden und entspricht den rechtlichen Anforderungen innerhalb dieser Institutionen.
ÖNORM EN 15877-2
2014 02 15
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Norm
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