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Norm
ÖNORM EN 15502-2-1
Ausgabedatum: 2024 10 01
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW
Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit ...
Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 110 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse oder mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden.
Dieses Dokument ist für die gemeinsame Anwendung mit EN 15502-1:2021 vorgesehen.
Dieses Dokument schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C(11) und die Bauarten B2, B3 und B5 ein:
a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben;
b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden;
c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet;
d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet;
e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann;
f) die in der Installationsanleitung entweder als "Brennwertgeräte", als "Niedertemperaturkessel" oder als "Standardkessel" bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als "Standardkessel" betrachtet;
g) die dafür vorgesehen sind, im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden;
h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip auch Warmwasser als eine Einheit herzustellen;
i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind;
j) die entweder modulare oder nicht modulare Kessel sind;
k) die von der Art C(10) sind, die mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis ausgestattet sind und ein delta pmax, saf(min) von 25 Pa haben, sowie C(11) mit Brennwertkesselmodulen, ausgestattet mit einem Regel- und Steuergerät für das Gas-Luft-Druckverhältnis und mit einem delta pmax, saf(min) von 25 Pa.
Dieses Dokument behandelt nicht alle Anforderungen an:
aa) Geräte über 1 000 kW;
ab) Geräte, die dafür ausgelegt sind, an ein Gasnetz angeschlossen zu werden, in dem die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe EN 15502-1:2021, Anhang AB);
ac) Geräte, die Abgasklappen nutzen;
ad) Geräte der Arten B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71, C81, C(12) und C(13);
ae) C7-Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwertes) von 70 kW überschreiten;
af) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten;
ag) C(10)-Kessel
ah) C(11)-Kessel mit Kesselmodulen:
ai) Geräte, die für den Anschluss an eine mechanische Abführung der Abgase vorgesehen sind;
aj) Oberflächentemperaturen von Außenteilen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen;
ak) Geräte, die für die Verbrennung von Erdgas der zweiten Familie bestimmt sind, wenn dem Erdgas Wasserstoff zugesetzt wird;
al) Geräte, die mit einer adaptiven Verbrennungsregelungsfunktion (ACCF, en: adaptive combustion control function) ausgestattet sind;
am) Kessel, die für die Aufstellung in Bereichen vorgesehen sind, die für ältere Menschen und Kinder zugänglich sind.
ÖNORM EN 15502-2-1
2024 10 01
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Ausgabedatum :
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