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Norm
ÖNORM EN 1484
Ausgabedatum: 2019 04 15
Wasseranalytik - Anleitungen zur Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) und des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC)
Diese Europäische Norm gibt Anleitung zur Bestimmung der Massenkonzentration an organischem Kohlenstoff in Trink-, Grund-, Oberflächen-, See- und Abwasser. Sie behandelt ...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 18 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
ICS
Diese Europäische Norm gibt Anleitung zur Bestimmung der Massenkonzentration an organischem Kohlenstoff in Trink-, Grund-, Oberflächen-, See- und Abwasser. Sie behandelt Festlegungen, Störungen, Reagenzien und die Probenvorbehandlung von Wasserproben mit einem Gehalt von 0,3 mg/l bis 1 000 mg/l, wobei der untere Wert nur in besonderen Fällen, z. B. bei Trinkwasser erreicht werden kann, wenn mit Geräten gemessen wird, die eine Bestimmung in einem derart niedrigen Bereich erlauben. Höhere Konzentrationen können nach entsprechender Verdünnung bestimmt werden. Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit gerätespezifischen Festlegungen.
Neben organischem Kohlenstoff kann die Wasserprobe Kohlenstoffdioxid oder Carbonat-Ionen enthalten. Vor der TOC-Bestimmung ist es erforderlich, den anorganischen Kohlenstoff aus der angesäuerten Probe mit einem Gas, frei von CO2 und organischen Verbindungen, auszublasen. Alternativ können der gesamte Kohlenstoff (TC) und der gesamte anorganische Kohlenstoff (TIC) bestimmt werden; der organische Kohlenstoff (TOC) kann durch Subtraktion des TIC vom TC ermittelt werden. Dieses Verfahren eignet sich vor allem für Wasserproben, in denen der TIC niedriger ist als der TOC.
Austreibbare organische Substanzen, wie beispielsweise Benzol, Toluol, Cyclohexan und Chloroform können beim Ausblasen teilweise entweichen. Der TOC-Gehalt wird deshalb getrennt, oder mit dem Differenzverfahren (TC - TIC = TOC) bestimmt. Bei der Anwendung des Differenzverfahrens sollte der TOC-Wert größer oder gleich dem TIC-Wert sein.
Enthält die Probe Cyanid, Cyanat und Partikel elementaren Kohlenstoffs (Ruß), so werden diese zusammen mit dem organischen Kohlenstoff bestimmt.
ÖNORM EN 1484
2019 04 15
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Verordnung
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Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Schiffstechnikverordnung geändert wird