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Norm
ÖNORM EN 13814-2
Ausgabedatum: 2019 11 01
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch
Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die sichere Wartung, den sicheren Betrieb, die sichere Inspektion und Prüfung von Fahrgeschäften und Vergnügungsa...
ZURÜCKGEZOGEN: 2024 11 15
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 40 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die sichere Wartung, den sicheren Betrieb, die sichere Inspektion und Prüfung von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen, die sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen sind, sicherzustellen.
Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes.
Für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten nationale Vorschriften.
ÖNORM EN 13814-2
2024 11 15
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungseinrichtungen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Geb...
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ÖNORM EN 13814-2
2019 11 01
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch
Norm
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ÖNORM EN 13814
2005 07 01
Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks - Sicherheit
Norm
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Ausgabedatum :
2024 11 15
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungseinrichtungen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch
Verordnung
Verordnung der Oö. Landesregierung über Inhalt und Form der Veranstaltungsanzeige (Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2021 - Oö. VFVO 2021)