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ÖNORM EN 12953-7

Ausgabedatum: 2002 09 01

Großwasserraumkessel - Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel

Für Großwasserrohrkessel-Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 2 Liter, einem höchstzulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer Auslegungstemperatur über 100 °C werde...
Gültig
Für Großwasserrohrkessel-Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 2 Liter, einem höchstzulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer Auslegungstemperatur über 100 °C werden die Konstruktion, die Berechnung, die Ausrüstung sowie die Anforderungen an den Betrieb festgelegt. Weiters sind Anforderungen an die betriebliche Ausrüstung für Dampf- und Heisswassererzeuger festgelegt, die von Personen ständig oder nicht ständig beaufsichtigt werden.
ÖNORM EN 12953-7
2002 09 01
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