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ÖNORM EN 12952-9

Ausgabedatum: 2003 05 01

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel

1.1 Feuerungsanlagen Diese Europäische Norm gilt für Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln und Heißwassererzeugern. Diese Norm beginnt mit den Beschickungseinrichtungen...
ZURÜCKGEZOGEN: 2022 12 15
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 26 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
1.1 Feuerungsanlagen Diese Europäische Norm gilt für Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln und Heißwassererzeugern. Diese Norm beginnt mit den Beschickungseinrichtungen für die Brennstoffbunker oder für die Kohlenstaub-Lagerungsanlage und endet mit der Entaschungsanlage. Bei Mehrstoff-Feuerungen mit getrennten oder Kombinationsbrennern gelten diese Anforderungen für den entsprechenden Kohlenstaubfeuerungsteil. Für andere in Kombination eingesetzte Brennstoffe oder Feuerungen gelten andere Anforderungen, z. B. EN 12952-8. 1.2 Brennstoffe Diese Anforderungen umfassen den Einsatz von Kohlenstaub aus Kohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von niedrigem bis hohem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen. Dies umfasst z. B. Koks, Anthrazit, Steinkohle, Braunkohle, Pechkohle und Ölschiefer. 1.3 Betrieb Die Anforderungen für Betriebseinrichtungen gelten für Dampfkessel und Heißwassererzeuger mit ständiger Beaufsichtigung durch entsprechend ausgebildete Personen. Da Kohlenstaubfeuerungsanlagen als Anlagen mit Direktfeuerung oder indirekter Feuerung ausgelegt sein können, ist zwischen den betrieblichen Anforderungen zu unterscheiden. Anhang A enthält die betrieblichen Anforderungen für Feuerungsanlagen einschließlich der Mahlanlage. 1.4 Begrenzung der Mahlanlage Eine Mahlanlage wird begrenzt durch: die Austrittsöffnungen der die Mühle versorgenden Bunker; die Austritte der von dieser Mühle versorgten Brenner; die Stellen, an denen Heißluft oder Rauchgas und Zusatzluft oder Rauchgas die Hauptförderleitungen verlassen, einschließlich des Primärluftgebläses, sofern dieses der Mühle einzeln zugeordnet ist.
ÖNORM EN 12952-9
2022 12 15
Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kes...
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ÖNORM EN 12952-9
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