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Norm
ÖNORM EN 12952-9
Ausgabedatum: 2003 05 01
Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel
1.1 Feuerungsanlagen
Diese Europäische Norm gilt für Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln und Heißwassererzeugern. Diese Norm
beginnt mit den Beschickungseinrichtungen...
ZURÜCKGEZOGEN: 2022 12 15
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 26 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
1.1 Feuerungsanlagen
Diese Europäische Norm gilt für Kohlenstaubfeuerungen an Dampfkesseln und Heißwassererzeugern. Diese Norm
beginnt mit den Beschickungseinrichtungen für die Brennstoffbunker oder für die Kohlenstaub-Lagerungsanlage und
endet mit der Entaschungsanlage. Bei Mehrstoff-Feuerungen mit getrennten oder Kombinationsbrennern gelten diese
Anforderungen für den entsprechenden Kohlenstaubfeuerungsteil. Für andere in Kombination eingesetzte Brennstoffe
oder Feuerungen gelten andere Anforderungen, z. B. EN 12952-8.
1.2 Brennstoffe
Diese Anforderungen umfassen den Einsatz von Kohlenstaub aus Kohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen
von niedrigem bis hohem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen. Dies umfasst z. B. Koks, Anthrazit, Steinkohle,
Braunkohle, Pechkohle und Ölschiefer.
1.3 Betrieb
Die Anforderungen für Betriebseinrichtungen gelten für Dampfkessel und Heißwassererzeuger mit ständiger
Beaufsichtigung durch entsprechend ausgebildete Personen.
Da Kohlenstaubfeuerungsanlagen als Anlagen mit Direktfeuerung oder indirekter Feuerung ausgelegt sein können, ist
zwischen den betrieblichen Anforderungen zu unterscheiden. Anhang A enthält die betrieblichen Anforderungen für
Feuerungsanlagen einschließlich der Mahlanlage.
1.4 Begrenzung der Mahlanlage
Eine Mahlanlage wird begrenzt durch:
die Austrittsöffnungen der die Mühle versorgenden Bunker;
die Austritte der von dieser Mühle versorgten Brenner;
die Stellen, an denen Heißluft oder Rauchgas und Zusatzluft oder Rauchgas die Hauptförderleitungen
verlassen, einschließlich des Primärluftgebläses, sofern dieses der Mühle einzeln zugeordnet ist.
ÖNORM EN 12952-9
2022 12 15
Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kes...
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