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ÖNORM EN 1176-1

Ausgabedatum: 2024 05 15

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Dieser Teil der EN1176 legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Zusätzliche Sicherheitsa...
Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 112 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Dieser Teil der EN1176 legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für spezielle Spielplatzgeräte sind in nach folgenden Teilen dieser Norm festgelegt. Dieser Teil der EN 1176 behandelt Spielplatzgeräte für alle Kinder. Er wurde in voller Anerkennung der Notwendigkeit von Aufsicht für Kleinkinder und weniger geschickte oder leistungsfähige Kinder erstellt. Der Zweck dieses Teils der EN 1176 besteht darin, ein geeignetes Sicherheitsniveau beim Spielen in, an oder um Spielplatzgeräte herum sicherzustellen und gleichzeitig Aktivitäten und Eigenschaften zu fördern ,die bekanntermaßen den Kindern nützen, da sie wertvolle Erfahrungen liefern, die sie in die Lage versetzen, Situationen außerhalb der Spielplätze zubewältigen. Dieser Teil der EN 1176 ist anwendbar für Spielplatzgeräte, die für einzelne und gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Er ist auch anwendbar für Geräte und Elemente, die als Spielplatzgeräte aufgestellt wurden, obwohl sie nicht als solche hergestellt sind, schließt aber die Geräte aus, die nach EN 71 und der Spielzeug-Richtlinie als Spielzeug definiert sind. Er ist nicht anwendbar für Abenteuerspielplätze, mit Ausnahme von dort befindlichen Geräten kommerziellen Ursprungs. ANMERKUNG Abenteuerspielplätze sind eingezäunte ,gesicherte Spielplätze, die entsprechend den pädagogischen Grundsätzenbetrieben und personell ausgestattet sind; sie fördern die Entwicklung von Kindern und sind oft mit selbst gebauten Geräten ausgestattet. Dieser Teilder EN 1176 legt die jenigen Anforderungen fest, die das Kind vor Gefahren schützen, die es möglicherweise nicht voraussehen kann, wenn es das Gerätbestimmungsgemäß oder in einer Art benutzt, die vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Nutzung von Elektrizität bei Spielplatzgeräten, entweder als Spielaktivität oder als Bewegungskraft, befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Die Nutzer werden auf die Europäischen und jeweiligen nationalen Normen und Vorschriften hingewiesen, die bei der Nutzung von Elektrizität einzuhalten sind. Spielgeräte, die sich im Wasser befinden und bei denen Wasser als stoßdämpfender Boden angesehen werden kann, werden in dieser Norm nicht vollständig behandelt. Solche nassen Umgebungen bergen zusätzliche Risiken. Das Risik oder Aussetzung exzessiver UV-Strahlung wird in dieser Norm nicht behandelt.
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