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Norm
ÖNORM B 8208
Ausgabedatum: 1992 08 01
Rauch- und Abgasfänge - Bezeichnung von Fängen
Die Norm regelt Art und Umfang der Bezeichnung von Rauch-, Abgas- und Luftfängen in Plänen und an Fängen. Die Bezeichnung am Fang hat auf dem Kehrtürchen gemäß ÖNORM B 82...
ZURÜCKGEZOGEN: 2018 01 15
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 8 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
Standards mitgestalten:
ICS
Die Norm regelt Art und Umfang der Bezeichnung von Rauch-, Abgas- und Luftfängen in Plänen und an Fängen. Die Bezeichnung am Fang hat auf dem Kehrtürchen gemäß ÖNORM B 8250 zu erfolgen. Ist kein Kehrtürchen vorhanden, sind für die Bezeichnung entsprechende Bezeichnungstafeln an der Außenseite des Fanges (im Bereich des Fangkopfes oder im Dachboden) anzubringen. Putztürchen in allgemein zugänglichen Bereichen sind wie Kehrtürchen zu bezeichnen. Die Bezeichnung an der Außenseite der Fangtürchen bzw. auf der Bezeichnungstafel hat in der Regel durch den Rauchfangkehrer (Schornsteinfeger) zu erfolgen.