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Diese ÖNORM enthält in Abschnitt 5 bis Abschnitt 12 die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells. Die Anwendung dieser ÖNORM ist für Großprojekte und komplexe Bauvorhaben vorgesehen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM sollen zusammen mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhalts) die gleichbleibenden Vertragsbestimmungen von Bauverträgen bilden. Die jeweiligen besonderen Bestimmungen des Bauvertrages für den Einzelfall haben die Bauleistungen selbst und die näheren Umstände der Leistungserbringung festzulegen. In der Gesamtheit soll damit eine vollständige Beschreibung und eindeutige Festlegung der vereinbarten Bauleistung erzielt werden. Für Verbrauchergeschäfte ist diese ÖNORM nicht anzuwenden.
ÖNORM B 2118
2023 05 01
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
Norm
ÖNORM B 2118
2021 12 01
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
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ÖNORM B 2118
2013 03 15
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
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ÖNORM B 2118
2011 03 01
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
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ÖNORM B 2118
2009 06 01
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
Norm
ÖNORM B 2118
2009 01 01
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbeso...
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