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Technische Regel
ÖKL MB 83
Ausgabedatum: 2018 05
Baustoffe in der Landwirtschaft - Beton / 3. Auflage
DDas Merkblatt 83 der Reihe "Baustoffe in der Landwirtschaft" beschäftigt sich mit dem Baustoff Beton.
Weitere Merkblätter in dieser Reihe betreffen die Oberflächenvergü...
ZURÜCKGEZOGEN: 2023 04 01
Herausgeber:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
Format:
Digital | 16 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
Fachgebiete
Maschinen- & Anlagenbau, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen im Allgemeinen
Bauprodukte, Baustoffe - Beton, Beton. Betonfertigteile
Sicherheit, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen im Allgemeinen
Landwirtschaft & Lebensmittel, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen im Allgemeinen
DDas Merkblatt 83 der Reihe "Baustoffe in der Landwirtschaft" beschäftigt sich mit dem Baustoff Beton.
Weitere Merkblätter in dieser Reihe betreffen die Oberflächenvergütung von Beton (Merkblatt 86) bzw. die Instandsetzung von Betonbauteilen (Merkblatt 92).
Beton - vor allem in Kombination mit Bewehrung als Stahlbeton bzw. Spannbeton - ist ein bedeutender Baustoff, der im landwirtschaftlichen Bereich optimal verwendet werden kann. Für die vielfältigen Anforderungen im Bereich der Landwirtschaft sind folgende Eigenschaften des Betons besonders geeignet: Beständigkeit, Dauerhaftigkeit bei physikalischen, chemischen und mechanischen Belastungen (z.B. Frost, Säure bei Gärfutteranlagen oder Schieberentmistungsanlagen), Brandbeständigkeit, Tragsicherheit und Dichtigkeit.
Um die erforderlichen Eigenschaften zu erreichen, sind die Auswahl der richtigen Betonsorte, eine normkonforme Herstellung bzw. Bestellung von Beton sowie die exakte Verarbeitung, sorgfältige Nachbehandlung
und Oberflächenbehandlung wesentlich.
Die Angaben in diesem Merkblatt sind Empfehlungen auf Grundlage der ÖNORM B 4710-1 (Ausgabe 2018), in der die Betonsorten für landwirtschaftliche Anwendungen im Abschnitt 12 (Tabelle 44) festgelegt sind.
Die ÖNORM ist eine qualifizierte Empfehlung, jedoch nicht verbindlich. Sie kann aber durch Gesetz oder Vertrag verbindlich erklärt werden.
Technische Regel
Ausgabedatum :
2023 04
Baustoffe in der Landwirtschaft - Beton / 4. Auflage